Der Tagesspiegel: Haftrichterin bescheinigte Albakr Suizidgefahr

Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Jaber Albakr
gibt es sich widersprechende Aussagen über die Selbstmordgefahr des
22-jährigen Syrers. Während die sächsische Justiz nach eigenen
Angaben im Vorfeld keine Hinweise auf eine unmittelbare Suizidgefahr
gesehen habe, kam die Haftrichterin zuvor offensichtlich zu einem
anderen Ergebnis. Nach Informationen des Tagesspiegels
(Freitagausgabe) wusste die JVA Leipzig schon bei der Überstellung
des Syrers aus Dresden, dass die Gefahr bestand, er könnte sich das
Leben nehmen. Die Haftrichterin in Dresden habe am Montag im
Übergabebogen das Feld angekreuzt, in dem ein Untersuchungshäftling
als suizidgefährdet bezeichnet wird, hieß es am Donnerstag in
sächsischen Sicherheitskreisen. Deshalb sei es unverständlich, dass
Albakr nicht so intensiv überwacht wurde, dass die Justizwachmeister
einen Suizidversuch in der Zelle hätten stoppen können. Dagegen sagte
Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am Donnerstag in
Dresden auf einer Pressekonferenz, es sei „keine akute
Selbstmordgefahr des Beschuldigten festgestellt“ worden.

http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-dem-selbstmord-von-jaber-a
lbakr-gefaengnis-in-leipzig-kannte-suizidgefahr/14682294.html

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