Das Amtsgericht Hamburg will das Verfahren gegen
den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einstellen. Nach
Informationen des Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe) hat das
Hamburger Amtsgericht bei der Hamburger Staatsanwaltschaft angeregt,
das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die
Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl
gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem
Erste-Klasse-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen
gemacht haben soll.
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