Berlin – Das Bundesjustizministerium von Minister
Heiko Maas (SPD) lehnt es trotz eines Votums des Ethikrats ab, die
Strafbarkeit des Inzests einzuschränken. Das Ministerium verweist
dazu auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte, die das Verbot des
Verwandtenbeischlafs bestätigt hätten. „Vor diesem Hintergrund wird
derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen“, sagte eine
Sprecherin am Mittwoch dem tagesspiegel (Donnerstagausgabe).
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