Der Vorsitzende des
Bundestags-Immunitätsausschusses Johann Wadephul hat Forderungen von
Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) widersprochen, den im
Grundgesetz verankerten Schutz vor Strafverfolgung für Parlamentarier
zu streichen. „Ich sehe keinen Grund für Änderungen. Die historische
Erfahrung Deutschlands lehrt, wie bedeutsam dieser Schutz für eine
funktionierende Volksvertretung ist. Er ist weiterhin sinnvoll“,
sagte der CDU-Politiker dem Berliner „Tagesspiegel“ (Montagausgabe).
„Eine Bloßstellung im Verfahren selbst gibt es nicht“, sagte er.
„Soweit öffentliches Interesse geweckt wird, liegt das in dem
öffentlichen Amt des Abgeordneten begründet. Dieses Interesse gibt es
ohne und mit Immunität.“ Wadephuls Stellvertreterin im Ausschuss
Kristina Schröder (CDU), teilt hingegen Lammerts Kritik: Das
Immunitätsrecht könne sehr schnell zu einem „Pranger für Abgeordnete“
werden, weil die Aufhebung in einem sehr frühen Stadium der
Ermittlungen notwendig sei und dies in der Öffentlichkeit fast immer
wie eine Verurteilung wahrgenommen werde.
http://www.tagesspiegel.de/politik/abgeordnete-und-ihre-straftaten
-blossstellung-gibt-es-nicht-gegenwind-fuer-lammerts-forderung-nach-a
bschaffung-der-immunitaet/13345236.html
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