Das Bundesjustizministerium prüft nach einer
UN-Rüge im Fall Sarrazin, ob es Änderungen des
Volksverhetzungs-Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch geben sollte.
Außerdem würden die Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren in
diesem Zusammenhang durchgesehen, sagte ein Ministeriumssprecher dem
„Tagesspiegel“ (Dienstagsausgabe). Nach Angaben des Ministeriums wird
die Prüfung sich wohl „eher um die Auslegung der Gerichte, nicht um
das Gesetz selbst“ drehen.
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