Der Tagesspiegel: NSU: Schwere Panne der Staatsanwaltschaft Gera / Verfahren gegen Uwe Mundlos zwei Jahre zu früh eingestellt

Im Fall der Terrorzelle NSU gab es nach
Informationen des Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwoch-Ausgabe) eine
weitere schwere Panne der Strafverfolgungsbehörden. Die
Staatsanwaltschaft Gera (Thüringen) stellte das Verfahren gegen den
gesuchten Neonazi Uwe Mundlos zwei Jahre zu früh ein und verhinderte
damit eine weitere Fahndung. Mundlos war gemeinsam mit Uwe Böhnhardt
und Beate Zschäpe im Januar 1998 untergetaucht, als die Polizei in
einer vom Trio genutzten Garage in Jena Rohrbomben fand. Die
Einstellung des Verfahrens gegen das Trio wegen Vorbereitung eines
Sprengstoffverbrechens erfolgte im Jahr 2003. Doch im Jahr 2000 hatte
das Amtsgericht Jena einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, der die
Verjährung im Fall Mundlos unterbrach. Die Verjährungsfrist von fünf
Jahren hätte dann neu beginnen müssen und wäre erst 2005 beendet
gewesen. „Das ist ein weiterer tragischer Fehler“, sagte der Obmann
der Unionsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages,
Clemens Binninger, dem Tagesspiegel.

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