Rechtsexperten wenden sich gegen ein striktes
Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID), wie es in Teilen der
Union befürwortet wird: „Die Gesetzgebung kann die PID nicht total
verbieten, da dies wohl gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstoßen würde“, sagte die Kieler
Kriminologin Monika Frommel dem Berliner „Tagesspiegel“
(Montagsausgabe). Frommel ist Expertin für das Recht der
Reproduktionsmedizin und hatte den Berliner Arzt Matthias Bloechle
beraten, der vergangenen Sommer die Liberalisierung der PID vor dem
Bundesgerichtshof (BGH) erstritt. „Nach der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR)
dürfen einzelne Patienten und Patientinnen nicht von einer Behandlung
ausgeschlossen werden. Das wäre aber der Fall, wenn man belasteten
Paaren eine PID verweigert und damit eine mögliche Konfliktlage der
Schwangeren sehenden Auges in Kauf nähme.“ Ein entsprechendes Urteil
des EGMR werde wohl im Februar rechtskräftig.
Die Kriminologin spricht sich auch gegen eine Beratungspflicht bei
der PID nach dem Vorbild der Abtreibung aus, wie sie in einem
fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorgesehen ist: „Eine Patientin
zum Zeitpunkt einer PID ist nicht schwanger, sie will es werden. Dies
bedeutet, dass sie auch nicht in einer rechtlich und tatsächlich
vergleichbaren Lage ist wie eine Schwangere“, sagte Frommel. Eine
Frau nach der künstlichen Befruchtung sei noch nicht dem werdenden
Leben gegenüber verpflichtet und könne nach dem Embryonenschutzgesetz
frei entscheiden, ob sie schwanger werden wolle. Eine Pflicht zur
Erhaltung der Embryonen fordere das Gesetz nicht, „somit ist auch
eine Beratung wohl verfassungswidrig und verstößt gegen die
Menschenrechtskonvention“.
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