Der Tagesspiegel: Rente mit 63: Rentenversicherung will Zeiten der Arbeitslosigkeit unbürokratisch prüfen

Bei der abschlagsfreien Rente mit 63 will die
Deutsche Rentenversicherung Bund Zeiten der Arbeitslosigkeit
möglichst unbürokratisch prüfen. „Wenn jemand 45 Jahre durchgehend
gearbeitet hat, ist es für uns relativ einfach, die Rente zu
bewilligen. Aufwändig wird es, wenn wir Zeiten der Arbeitslosigkeit
mit anrechnen müssen“, sagte Rentenversicherungs-Präsident Axel
Reimann im Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“
(Samstagausgabe). Nach dem Gesetz würden Zeiten des
Arbeitslosengeldbezugs bei den 45 Jahren berücksichtigt, nicht
dagegen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder
Arbeitslosenhilfe. „Da verfügen wir nicht in allen Fällen über die
entsprechenden Unterlagen, um zwischen den Zeiten unterscheiden zu
können. Bei der Prüfung werden wir aber so unbürokratisch wie möglich
vorgehen“, kündigte Reimann an. Anfang Juli habe es rund 50.000
Anträge gegeben.

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