Richter haben die Ankläger des ehemaligen
Bundespräsidenten Christian Wulff gegen Vorwürfe in Schutz genommen.
Monatelange Ermittlungen, jeder Stein wird umgedreht, kein noch so
privates Detail ausgelassen, eine Anklage zum Landgericht erhoben –
und das alles wegen gerade mal 750 Euro Vorteil. „Das scheint in der
Tat überzogen“, schreibt Andrea Titz, stellvertretende Vorsitzende
des Deutschen Richterbundes und Richterin am Oberlandesgericht
München in einem Beitrag für den „Tagesspiegel am Sonntag“. „Doch wer
so argumentiert, lässt einen der tragenden Grundsätze unseres
Strafverfahrensrechts außer Acht: das Legalitätsprinzip. Im Kern
verpflichtet es die Staatsanwaltschaft zur Durchführung von
Ermittlungen, sobald sie Kenntnis vom Verdacht einer Straftat
erlangt. Anders ausgedrückt: Die Staatsanwaltschaft kann sich nicht
aussuchen, gegen wen sie in welchem Umfang ermittelt“, schreibt Titz.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
Â
Weitere Informationen unter:
http://