Der Name des konservativen Politikers und 
langjährigen Außenministers der Weimarer Republik, Gustav Stresemann,
bleibt vor der Vereinnahmung durch politische Parteien und ihre 
Stiftungen geschützt. Am Dienstag hat das Berliner Landgericht einer 
Klage der Stresemann-Enkel Christina und Walter Stresemann gegen die 
AfD-nahe „Gustav-Stresemann-Stiftung“ stattgegeben. Dem Urteil 
zufolge ist die Nutzung des Namens für politische Zwecke ein Verstoß 
gegen das Namensrecht, das die Enkel geltend machen dürfen (Az.: 52 O
164/18). Der Namensgebrauch schaffe eine „Zuordnungsverwirrung“, 
sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. 
Christina und Walter Stresemann begrüßten das Urteil. Das Gericht sei
ihrer Rechtsauffassung in allen Punkten gefolgt. „Ein Missbrauch des 
Namens Stresemann durch die AfD konnte damit verhindert werden. Das 
ist ein wichtiges Signal“, sagte Anwalt Christian Schertz.
   https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-im-namensstreit-gustav-
stresemann-gehoert-nicht-zur-afd/25075398.html
Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon 030-29021-14909
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail:  cvd@tagesspiegel.de
 
Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell