Berlin – Der Fall Kaiser–s Tengelmann könnte für
das Bundeskartellamt noch ein teures Nachspiel haben. In der Behörde
rechnet man mit Schadenersatzforderungen von Tengelmann und Edeka,
weil die Wettbewerbsbehörde die geplante Übernahme ursprünglich
verboten hatte. „Edeka und Tengelmann klagen nach wie vor gegen
unsere Untersagungsverfügung“, sagte der Präsident des
Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dem „Tagesspiegel“ (Montagausgabe).
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