Unternehmenserben können auch in Zukunft auf
steuerliche Privilegien hoffen. „Zu einer guten Wirtschafts- und
Finanzpolitik gehört aus unserer Sicht, dass das Steuerrecht die
Generationenfolge in den Betrieben nicht behindert“, sagte
Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus dem Berliner „Tagesspiegel“
(Montagausgabe). „Wir wollen die einzigartige Unternehmensstruktur in
Deutschland mit den vielen mittelständischen, familiengeführten
Betrieben erhalten. Vor allem sollen auch die Arbeitsplätze, die
diese Betriebe sichern, nicht aufs Spiel gesetzt werden“, betonte der
Finanzpolitiker. Am kommenden Mittwoch entscheidet das
Bundesverfassungsgericht darüber, ob die weitgehende Verschonung von
Betriebserben bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist. Sollte
das Verfassungsgericht der Politik Hausaufgaben mit auf den Weg
geben, will Brinkhaus diese zügig abarbeiten. „Für die Unternehmen
und Betriebe ist rasche Rechts- und Planungssicherheit wichtig.“
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/erbschaftssteuer-angst-vor-d
er-firmenuebernahme/11118820.html
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