DesignProtection.com schützt kostenlos Designs in ganz Europa.

1.10.2009, Brandenburg: Das Designschutzportal Designprotection.com schiebt dem Designklau einen Riegel vor. Auf der gleichnamigen Website können Designs für 3 Jahre mit einem kostenlosen Schutzrecht gesichert werden, vorausgesetzt, das Design ist neu, einzigartig und darf veröffentlicht werden.

Wie funktioniert der Designschutz?

Durch die Veröffentlichung erhält der Designer einen Offenbarungsnachweis. Mit diesem Dokument kann er jederzeit nachweisen, wann, wo und in welchem Umfang ein definiertes Design veröffentlicht wurde. Dies ist die Voraussetzung für den Schutz durch das „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“. Mit diesem Schutzrecht wird das Design in der gesamten Europäischen Union gegen Nachahmung geschützt.

Die PriorMart AG aus Brandenburg an der Havel bietet erstmalig einen für dieses Schutzrecht optimierten Veröffentlichungsservice kostenlos an. Jeder Designer der Welt kann durch die Offenbarung eines Designs in wenigen Minuten ein europäisch garantiertes Schutzrecht erlangen. Das Offenbarungsdokument erhält der Designer bequem per Email.

Für den Designer bedeutet der Geschmacksmusterschutz eine Absicherung gegen Plagiatoren. Dasselbe gilt auch für den Käufer eines Designs, auch dieser profitiert vom Designschutz. Außerdem bietet die zentrale Veröffentlichung bei Designprotection.com die Chance, sich schnell und einfach einen Überblick über geschützte und vorhandene Designs zu verschaffen. Das erleichtert die Arbeit der Designer und verhindert versehentliche Doppelentwicklungen.