Deutlich weniger Ehescheidungen im Jahr 2017

2017 wurden in Deutschland durch richterlichen
Beschluss 153 500 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, war die Anzahl zuletzt im Jahr 1992 mit
135 000 niedriger gewesen. Gegenüber 2016 ist die Zahl der
Scheidungen um knapp 9 000 oder 5,5 % zurückgegangen. Einen stärkeren
prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr hatte es nach der
deutschen Einheit nur 2005 mit – 5,6 % gegeben.

Die meisten der 2017 geschiedenen Ehen (82,6 % der Fälle) wurden
nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Am
häufigsten wurden Ehen geschieden, die im Jahr 2011 geschlossen
wurden (knapp 8 000 oder 5,1 %). Etwa 27 000 oder 17,5 % aller
geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet.
Im Durchschnitt blickten die Paare auf 15 Jahre Ehedauer zurück.

Etwa die Hälfte der geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige
Kinder und von diesen wiederum 52,5 % ein Kind, 37,5 % zwei und 9,9 %
drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren knapp 124 000 Minderjährige
von der Scheidung ihrer Eltern im Jahr 2017 betroffen.

Die Ehefrauen stellten 51,5 % der Scheidungsanträge. Sie waren bei
der Scheidung im Jahr 2017 durchschnittlich 43 Jahre und 9 Monate
alt. Ihre Partner waren mit 46 Jahren und 10 Monaten durchschnittlich
3 Jahre älter und stellten 40,9 % der Anträge. 7,6 % der
Trennungsverfahren wurden von beiden Ehepartnern gemeinsam beantragt.

Vor 25 Jahren waren Ehen bereits nach durchschnittlich nur 11
Jahren und 6 Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war
der niedrigere Anteil geschiedener Langzeitehen: 1992 wurden mit 14
000 nur gut halb so viele Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder
danach geschieden. Ehen wurden damals in jüngerem Alter geschlossen
und auch deshalb hatte das Durchschnittsalter der Geschiedenen noch
um fast 8 Jahre niedriger gelegen (Männer: etwa 39 Jahre, Frauen:
etwa 36 Jahre).

Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen
Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer sehr langen
Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt die Scheidungsrate für die im
Jahr 1992 geschlossenen Ehen im Jahr 2017 – also nach 25 Jahren
Ehedauer – bisher 393,2 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da aber auch in
den Folgejahren noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird
dieser Anteil noch ansteigen.

Die zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer
beschreibt dagegen die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden
die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im
aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten
über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr,
würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden
sein. 2017 lag diese Ziffer bei 328,6.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.

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