DUH erwirkt vor dem Landgericht Berlin eine
einstweilige Verfügung gegen BILD: Verbrauchertäuschende Anzeige für
Energiesparlampen zur „Aktionswoche zur Nachhaltigkeit“ nicht
zulässig – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt beim Kauf von
Energiesparlampen vor „Billigware“ mit niedriger Qualität
Unter dem Motto „Aktionswoche zur Nachhaltigkeit“ haben BILD und
die Rewe-Gruppe in einer gemeinsamen Aktion billige Energiesparlampen
der Marke Logo auf Seite 1 der BILD-Zeitung beworben. Mit einer „Nimm
3, zahl 2″-Aktion sollte der Absatz von Lampen der Rewe-Eigenmarke in
den Filialen der toom BauMarkt GmbH erhöht werden. Laut Anzeige
wurden die Lampen als Energiesparlampen der Energieklasse A beworben.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) stellte aber fest, dass die
beworbene glühlampenförmige Lampe die entsprechenden
Energieeffizienzkriterien nicht erfüllt: Sie entsprach nur der
Energieklasse B. Die toom BauMarkt GmbH gab daraufhin eine
Unterlassungserklärung gegenüber der DUH ab. Der Aktionspartner BILD
hingegen war nicht bereit, eine entsprechende Unterlassungserklärung
abzugeben, daher erwirkte die DUH vor dem Landgericht Berlin
gegenüber der Axel Springer AG eine einstweilige Verfügung.
„Im Rahmen einer –Aktionswoche zur Nachhaltigkeit– haben BILD und
Rewe Energiesparlampen mit niedriger Energieeffizienz verramscht. Mit
falschen Angaben zur Energieeffizienz wurden die Verbraucher
getäuscht und zum Kauf niederwertiger Energiesparlampen verleitet.
Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes wird mit solchen den
Verbraucher täuschenden Aktionen eine grundsätzlich positive
Technologie wie die Energiesparlampe diskreditiert“, kritisiert
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er warnt grundsätzlich vor
Ramschangeboten bei Energiesparlampen, wie sie gerade bei Discountern
üblich sind. „Es existieren große Qualitätsunterschied bei
Energiesparlampen. Billigware ist oft keine gute Wahl, weder für die
Umwelt, noch – wenn man Lebensdauer und Stromkosten berücksichtigt –
für den Geldbeutel.“
Als Faustregeln für den Kauf guter Energiesparlampen empfiehlt die
DUH den Verbrauchern, auf vier einfache Merkmale zu achten: Die
Energiesparlampen sollten Energieklasse A haben, mehr als 10.000
Stunden Lebensdauer ausweisen, mehr als 20.000 Schaltzyklen (An- und
Ausschalten) aushalten und weniger als zwei Milligramm Quecksilber
beinhalten.
Die Axel Springer AG hatte sich gegenüber der DUH geweigert,
Verantwortung für die Anzeige zu übernehmen. Man hafte „als
Trägermedium“ nicht für die Inhalte von Anzeigen. Dabei wurde die
Anzeige deutlich gemeinsam von Rewe und BILD präsentiert. Daraufhin
hat die DUH beim Landgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung gegen die Axel Springer AG gestellt. Am
14.10.2010 wurde die einstweilige Verfügung erlassen. Der Axel
Springer AG ist es nunmehr gerichtlich untersagt, „Produkte anderer
Unternehmen mit dem Text –Energiesparlampe Energieklasse A– in einer
–Aktionswoche zur Nachhaltigkeit– zu präsentieren, wenn […] eine
Energiesparlampe mit der Energieklasse B bildhaft dargestellt und
verkauft wird“. Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem
Verfahren vertreten hat, wertet dies als „einen Erfolg für den
Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Entscheidung des Landgerichts
zeigt, dass die Medien bei der Bewerbung angeblicher Ökoprodukte
Verantwortung tragen.“
Die Rewe-Zentralfinanz eG hatte sich bereits am 08.10.2010 für die
toom BauMarkt GmbH durch eine Unterlassungserklärung mit
Vertragsstrafeversprechen gegenüber der DUH verpflichtet, es
zukünftig zu unterlassen, in Werbeanzeigen mit dem Text
„Energiesparlampe Energieklasse A“ zu werben, wenn in der Anzeige
eine Energiesparlampe mit der Energieklasse B abgebildet ist.
„Die Aktion von Rewe und BILD mag vielleicht besonders dreist
sein, ist aber kein Einzelfall, wie Handel und Medien die
Verantwortung für die von ihnen verkauften und beworbenen Produkten
verweigern“, stellt Jürgen Resch fest. Die DUH hatte in den
Sommermonaten (Juni-August 2010) die Rückgabemöglichkeiten von
Energiesparlampen in insgesamt 22 toom BauMakt-Filialen untersucht.
In keiner einzigen Filiale waren für den Kunden gut sichtbare
Rückgabemöglichkeiten oder Hinweise auf Rückgabemöglichkeiten
vorhanden. In einer Filiale wurde die fälschliche Auskunft erteilt,
dass es für Energiesparlampen keine Sammelboxen gebe, weil die
Hersteller sie nicht zurück nehmen würden. In einer anderen Filiale
wurde den DUH-Testkäufern empfohlen, die ausgedienten
Energiesparlampen über die Altglassammlung oder mit dem Restmüll zu
entsorgen. In der toom BauMarkt-Filiale wäre es nicht anders.
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten geringe Mengen
Quecksilber und müssen laut dem Elektroaltgerätegesetz vom Hausmüll
getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Verbraucher
können alte Energiesparlampen kostenlos bei den kommunalen
Sammelstellen wie z.B. Wertstoffhöfen abgeben. Zusätzlich bieten auch
einige Händler eine kostenlose Rücknahme an. Weitere Informationen
zur Entsorgung von Energiesparlampen (inkl. PLZ-Suche für
Sammelstellen in Ihrer Nähe) stehen unter
http://www.duh.de/energiesparlampe.html zur Verfügung.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil.: 0171 3649170, E-Mail:
resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, 0171 2435458,
klinger@geulen.com
Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41,
Mobil: 0160 5337376, E-Mail: elander@duh.de
Ulrike Fokken, Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, Mobil: 0151
55017009, E-Mail: fokken@duh.de