Deutsche Umwelthilfe will Wirtschaftsminister Brüderle mit juristischen Schritten zur Offenlegung seiner Industrieabsprachen zwingen

Pressemitteilung

Wirtschaftsministerium verweigert der Deutschen Umwelthilfe e.V.
die Herausgabe von klima- und verbraucherschutzrelevanten
Informationen zur neuen Pkw-Energierverbrauchskennzeichnung – Die
eigentlich zu kontrollierenden Autokonzerne waren an der Ausarbeitung
beteiligt – DUH leitet rechtliche Schritte gegen
Bundeswirtschaftsministerium ein und kündigt Klage wegen Missachtung
des Umweltinformationsgesetzes an, sollte die Herausgabe der
Unterlagen weiter verweigert werden – DUH-Bundesgeschäftsführer
Resch: „Wirtschaftsminister Brüderle wird durch die deutsche
Automobilindustrie ferngesteuert“

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat heute rechtliche Schritte
gegen das Bundeswirtschaftsministerium eingeleitet, das die
Herausgabe von Eckpunkten zur Entstehung und zu den Inhalten der
angekündigten Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung seit
Wochen verweigert. Die DUH als eingetragener Umwelt- und
klageberechtigter Verbraucherschutzverband stützt ihre Forderung nach
Herausgabe der Eckpunkte auf das Umweltinformationsgesetz und das
Informationsfreiheitsgesetz. Die DUH begründet ihren gesetzlichen
Anspruch auf Akteneinsicht insbesondere damit, dass die
Automobilindustrie bereits bei der Festlegung der Eckpunkte für die
neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung in die Erarbeitung dieser
Regelung miteinbezogen wurde und es sich offensichtlich bei den
Eckpunkten nicht mehr um eine interne Mitteilung des Ministeriums
handele. In einer Pressemitteilung von Bundeswirtschaftsminister
Rainer Brüderle vom 3. Mai 2010 heißt es wörtlich, dass die neue
Energieverbrauchskennzeichnung „auch von den deutschen
Automobilherstellern mitgetragen wird.“

„Wirtschaftsminister Brüderle hat den deutschen
Automobilherstellern die Möglichkeit gegeben, eine
Verbraucherschutzrichtlinie außerhalb des demokratischen Prozesses
sozusagen auf dem “kleinen Dienstweg“ mitzugestalten und
regierungsintern abzustimmen. Parlament, Umwelt- und
Verbraucherverbände die mit dieser Regelung den Bürgern eine bessere
Orientierung verschaffen wollen, wurden und werden dabei konsequent
herausgehalten.“, sagte DUH-Bundesgeschäfts¬führer Jürgen Resch. „Die
Kumpanei zwischen Automobilindustrie und dem Wirtschaftsministerium
hat unter Rainer Brüderle eine neue Qualität erreicht. Zwei Monate
nach Bekanntmachung der gemeinsamen Position zwischen Industrie und
dem von ihr gesteuerten Bundesminister werden der DUH jegliche
Informationen über diesen Deal mit der Automobilindustrie verweigert

Laut Ministeriums-Pressemitteilung habe sich Brüderle mit der
Industrie geeinigt, eine sehr spezielle gewichtsbezogene Einstufung
der Pkw in Effizienzklassen vorzunehmen. Das Wirtschaftsministerium
weigert sich jedoch, Informationen über die äußerst ungewöhnliche
Ausarbeitung einer Regelung mit der Industrie herauszugeben, die
eigentlich mit dem Gesetz kontrolliert werden soll. Das
Bundeswirtschaftsministerium möchte nicht erklären, wie die
Einordnung der Fahrzeuge zustande kommt und ob vor allem Autos aus
deutscher Produktion besonders gut wegkommen.

„Die Energieverbrauchskennzeichnung soll den Autokäufern die
Möglichkeit geben, ein spritarmes Auto auf einen Blick zu erkennen,
damit die Kaufentscheidung für ein effizientes und umweltfreundliches
Auto zu erleichtern und so den Erdölverbrauch und den CO2-Ausstoß zu
verringern“, sagte Resch. „Wirtschaftsminister Brüderle ist
offensichtlich jedoch erneut den Lobbyinteressen deutscher
Großkonzerne erlegen. Sollten zwei Tonnen schwere Spritfresser mit
mehr als 10 Litern Spritverbrauch pro 100 Kilometer zukünftig mit
einem grünen Effizienzlabel ausgezeichnet werden, besonders leichte
Mittelklasse-Pkws und Kleinwagen mit 5 Litern Verbrauch aber mit
einem gelb-roten Warnlabel versehen werden, würde die Autoindustrie
ihre übermotorisierten Klimakiller mit Ministersegen grün waschen“,
sagte Resch. „Wenn Brüderle im nunmehr anhängigen
Widerspruchsverfahren die Akten nicht offenlegt, werden wir unseren
Informationsanspruch vor Gericht weiter verfolgen.“

Die Rechtsanwältin und Leiterin Klimaschutz und Energiewende der
DUH, Dr. Cornelia Ziehm erinnerte daran, dass Sinn und Zweck des
Umweltinformationsgesetzes (UIG) gerade darin bestehen, ein
Informationsgleichgewicht zwischen Umweltnutzern und Umweltschützern
herzustellen. „Werden umweltrelevante Informationen ausschließlich
den Umweltnutzern wie der Autoindustrie zur Verfügung gestellt und
Umwelt- und Verbraucherschützern wie der Deutschen Umwelthilfe
verweigert, werden Sinn und Zweck des UIG konterkariert. Mit der
gezielten Informationsweitergabe an die Autoindustrie hat das
Wirtschaftsministerium seine Behauptung gegenüber der DUH, es handele
sich um interne Mitteilungen, selbst widerlegt „, sagte Ziehm.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel. 030
2400867-0, 0160 94182496, ziehm@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel. 030 2400867-86, 0151
55017009, fokken@duh.de