DFV-Experte: Feuerwehr auf Augenhöhe schützen / Dr. Jan Heinisch bei Bundestags-Anhörung zu Gewalt gegen Einsatzkräfte (mit Bild)

DFV-Experte: Feuerwehr auf Augenhöhe schützen / Dr. Jan Heinisch bei Bundestags-Anhörung zu Gewalt gegen Einsatzkräfte (mit Bild)

Feuerwehrleute sollen künftig besser und genau so gut wie
Polizeibeamte vor Gewalt geschützt werden. Dafür hat sich der
Deutsche Feuerwehrverband (DFV) bei einer Anhörung im Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestages ausgesprochen. Dr. Jan Heinisch, Jurist und
Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen,
vertrat dort als DFV-Experte die Interessen der haupt- und
ehrenamtlichen Einsatzkräfte. „Wir wollen einen Systemwechsel, damit
Täter nicht länger bevorzugt werden“, betont Heinisch.

Der Spitzenverband der Feuerwehren hatte mehr Sicherheit
gefordert, weil Einsatzkräfte immer häufiger beschimpft, tätlich
angegriffen oder mit Gegenständen beworfen werden. Die
Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht
(Drucksache 17/4143), mit dem unter anderem die Feuerwehren besser
strafrechtlich gegen Angriffe geschützt werden sollen. Dies gilt
sowohl für Fahrzeuge und Geräte als auch für die Einsatzkräfte
selbst.

„Wir stellen in unserer Einsatzpraxis eine veränderte
gesellschaftliche Realität fest. Im Zentrum stehen dabei nicht mehr
nur diejenigen, die sich aktiv und alkoholisiert gegen Einsatzkräfte
zur Wehr setzen, sondern marodierende Gruppen, die Einsätze
absichtlich behindern oder Feuerwehrleute angreifen, häufig auch im
rückwärtigen Bereich einer Einsatzstelle“, sagt Heinisch.

Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste sollen deshalb
auch unter den Schutz des § 113 Strafgesetzbuch (StGB, Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte) gestellt werden. Danach werden bislang
nur die Polizei und weitere Amtsträger bei der Vornahme von
Vollstreckungshandlungen geschützt. Heinisch: „Bestraft wird, wer zum
Beispiel bei seiner Festnahme gegen die Vollstreckungshandlung
Widerstand leistet oder die Einsatzkräfte angreift. Nach bisheriger
Rechtslage führt eine Tat gegenüber der Feuerwehr indes immer zu
einer Interessenabwägung, die im Zweifel dem Täter nützt. Wir
sprechen uns daher dafür aus, jede Diensttätigkeit konsequent unter
den Schutz des § 113 StGB zu stellen.“

Nach dem Gesetzentwurf soll auch der § 305a StGB geändert werden,
der bislang nur Fahrzeuge der Polizei und der Bundeswehr besonders
schützt. Wer solche Fahrzeuge zerstört oder beschädigt, wird demnach
härter bestraft als bei einer klassischen Sachbeschädigung. Künftig
sollen auch Fahrzeuge von Feuerwehr, Katastrophenschutz und
Rettungsdiensten sowie wesentliche technische Arbeitsmittel von
dieser Strafverschärfung erfasst werden.

Heinisch ist nach der Anhörung und einem persönlichen Gespräch mit
dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, MdB Siegfried Kauder,
zuversichtlich: „Wir konnten die Realitäten im Einsatzalltag
darstellen. Ihnen wollen die Abgeordneten nach meinem Eindruck mit
der Neuregelung bestmöglich gerecht werden. Mit einer
Gesetzesänderung können wir wirklich etwas erreichen. Dann sind alle
Feuerwehrangehörigen, alle Fahrzeuge und die Geräte besonders
geschützt.“

Pressekontakt:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Telefon: 0170-184 37 87
Fax: 030-28 88 48 809
jacobs@dfv.org