DGAP-News: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.: Standards sind zu komplex und führen zu Intransparenz und höheren Kosten

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. / Schlagwort(e): Stellungnahme

27.09.2010 11:02
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Leasing-Branche kritisiert Entwurf zur internationalen Rechnungslegung

Frankfurt, 27. September 2010 – –Der Entwurf ist rundweg abzulehnen–,
kommentieren Prof. Rüdiger Frhr. von Fölkersamb, Präsident des europäischen
Leasing-Verbandes Leaseurope, und BDL-Präsident Martin Mudersbach den
–Exposure Draft– zur internationalen Leasing-Bilanzierung heute auf einem
Pressegespräch in Frankfurt. Die Standardsetter IASB und FASB waren mit dem
Reformziel angetreten, mehr Transparenzüber wesentliche
Vermögenspositionen und Verpflichtungen der Leasing-Nehmer zu schaffen.
–Auch die Leasing-Branche ist für mehr Transparenz. Doch die vorgestellten
Standards führen nur zu mehr Komplexität–, bemängeln beide Präsidenten.
–Sie stehen im krassen Widerspruch zu anderen Bilanzierungsgrundsätzen und
sorgen letztlich sogar für Intransparenz.– Bilanzierungsexperten teilen die
Kritik der Leasing-Branche.

Betroffen von dem Entwurf sind diejenigen Unternehmen, die nach IFRS
bilanzieren. Für diese Leasing-Kunden wird es nach dem Entwurf zu mehr
Bürokratie bei der Rechnungslegung kommen. Denn künftig sollen alle
Leasing- und Mietverhältnisse sowie die daraus resultierenden
Nutzungsrechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasing-Nehmers
erfasst werden. Dabei basiert die Bewertung von Nutzungsrechten und
Verbindlichkeiten in erheblichem Maße auf subjektiven Einschätzungen. Nach
dem bisherigen Standard werden bloße Nutzungsüberlassungen (Operating
Leases) – wie andere Dienstleistungen auch – als –schwebende Geschäfte–
nicht beim Leasing-Nehmer bilanziell erfasst.

–Unternehmen können durchaus Hunderte von Leasing-Verträgen abgeschlossen
haben. Nach den vorgeschlagenen Regeln muss der Leasing-Nehmer für jeden
einzelnen Computer, Drucker und Kopierer, Dienstwagen, Gabelstapler und
jede Maschine Wahrscheinlichkeiten einschätzen, u. a.über die erwartete
Laufzeit des Vertrages und die erwartete Nutzungsintensität. Dies muss
dokumentiert und laufendüberprüft werden–, führt der BDL-Präsident aus.
–Hat z. B. ein Unternehmer einen kündbaren Vertrag abgeschlossen, um
flexibel zu bleiben, so zwingen ihn die neuen Regeln, sich von Beginn an
festzulegen, wie lange er das Leasing-Objekt nutzen will. Dies ist völlig
absurd–, schildert Mudersbach mögliche Folgen der Reformpläne.

Auch Elfriede Eckl, Wirtschaftsprüferin und Partnerin bei Ernst&Young,
kritisiert die Auswirkungen des Entwurfs. –Die neuen Regelungen können
Rating und Kreditwürdigkeit der Leasing-Nehmer beeinträchtigen.– Und nicht
nur das: –Die geplantenÄnderungen führen beim Leasing-Kunden zu einem
erheblichen Aufwand in Form von Sach- und Personalkosten. Die zusätzlichen
Belastungen können schon bei einem mittelständischen Unternehmen in die
Zigtausende gehen.– Die Unternehmen müssen in die entsprechenden IT-Systeme
sowie in interne Prozesse investieren. –Und dies, ohne einen wirklichen
Nutzen für die Bilanzleser zu erbringen. Stattdessen sorgen die subjektiven
Bewertungen für mehr Intransparenz–, ergänzt der BDL-Präsident. –Wir halten
daher diese grundlegende Reform für unnötig. Mehr Transparenz könnte durch
Detailänderungen, beispielsweise im Bilanzanhang, besser und einfacher
erreicht werden.–

Für die Leasing-Geberseite werden von den Standardsettern zwei
unterschiedliche Modelle vorgeschlagen, nach denen bilanziert werden soll.
–Diese sind in der Anwendung sehr kompliziert und können zu einer
Doppelbilanzierung führen. Die Leasing-Geber-Bilanzen werden aufgebläht,
und ein unsinniges Bilanzbild wird gezeichnet–, beanstandet Mudersbach.

Leasing-Branche hofft auf EU-Kommission

Bis zum 15. Dezember 2010 haben die Betroffenen nun Zeit, ihre
Stellungnahme an die Boards zu formulieren. –Wir appellieren an die
Standardsetter, dieses Mal auf die internationale Kritik zu reagieren–,
erklärt Leaseurope-Präsident Prof. von Fölkersamb. Er verweist auf das
Discussion Paper, das im vergangenen Jahr bereits in 300 Stellungnahmen aus
aller Welt in Teilen scharf kritisiert worden war. IASB und FASB nahmen die
Argumente jedoch lediglich zur Kenntnis, aber berücksichtigten sie nicht.
Auch die Kritik am Exposure Draft kommt nun aus allen Ländern Europas. –Auf
keinen Fall dürfen die subjektiven Einschätzungen von Wahrscheinlichkeiten
aufgenommen werden. Sollten die Reformpläne unverändert weitergeführt
werden, so können wir nur hoffen, dass die EU-Kommission die Standards im
Rahmen des Endorsement-Verfahrens ablehnt–, ergänzt BDL-Präsident
Mudersbach. Denn erst nach dem Durchlaufen des Endorsement-Verfahrens
würden die Bilanzierungsregeln für IFRS-pflichtige Unternehmen verbindlich.

Bei Rückfragen:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Heike Schur, Presse- undÖffentlichkeitsarbeit
Fon +49(0)30-206337-0,
schur@leasingverband.de

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