DGAP-News: Champion Iron Mines Limited: CHAMPION VERABSCHIEDET NEUE ALLGEMEINE SATZUNG NR. 1 MIT BESTIMMUNGEN ZUR ERFORDERNIS EINER VORABMITTEILUNG DER NOMINIERUNGEN VON DIREKTOREN UND ZUM MEHRHEITSABSTIMMUNGSSYSTEM

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Champion Iron Mines Limited: CHAMPION VERABSCHIEDET NEUE ALLGEMEINE
SATZUNG NR. 1 MIT BESTIMMUNGEN ZUR ERFORDERNIS EINER VORABMITTEILUNG
DER NOMINIERUNGEN VON DIREKTOREN UND ZUM MEHRHEITSABSTIMMUNGSSYSTEM

18.07.2013 / 14:15

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PRESSEMITTEILUNG

CHAMPION VERABSCHIEDET NEUE ALLGEMEINE SATZUNG NR. 1 MIT BESTIMMUNGEN ZUR
ERFORDERNIS EINER VORABMITTEILUNG DER NOMINIERUNGEN VON DIREKTOREN UND ZUM
MEHRHEITSABSTIMMUNGSSYSTEM

17. Juli. 2013 – CHAMPION IRON MINES LIMITED (–CHAMPION– oder das
–Unternehmen–) (TSX: CHM; OTCQX:CPMNF; FSE: P02) freut sich bekanntzugeben,
dass es heute eine neue allgemeine Unternehmenssatzung (–Neue Satzung Nr.
1–)übernommen hat, die die ursprüngliche Satzung des Unternehmens aus den
1980er Jahren ersetzt und aktualisiert. Champion ist der Meinung, dass die
Verabschiedung der Neuen Satzung Nr. 1 eine gute Unternehmensführung
widerspiegelt, da viele der darin enthaltenenÄnderungen die gegenwärtige
Praxis in der Branche umsetzen.

Die Neue Satzung Nr. 1 beinhaltet insbesondere Regelungen, die den
Satzungen und Richtlinien entsprechen, die in der letzten Zeit durch
zahlreiche andere kanadische Aktiengesellschaftenübernommen wurden, für
die eine Vorabmitteilung an das Unternehmen in Bezug auf die Nominierung
von Direktoren durch die Aktionäre, außer (i) durch eine geforderte
Versammlung oder (ii) durch einen Vorschlag der Aktionäre, in jedem Fall
gemäßder Bestimmungen des Business Corporations Act (Ontario),
erforderlich ist (die –Bestimmungen zur Vorabmitteilung–).

Die Bestimmungen zur Vorabmitteilung sind nicht dazu gedacht, Nominierungen
von Direktoren einzuschränken, sondern sollen ordnungsgemäße und effiziente
Versammlungen zur Wahl des Direktors ermöglichen und es den Aktionären
erlauben, eine sachkundige Stimme abzugeben, indem diese ausreichend
Informationen in Bezug auf alle nominierten Direktoren und ausreichend Zeit
für eine entsprechendeÜberlegung erhalten.

Die Bestimmungen zur Vorabmitteilung bieten den Aktionären, Direktoren und
der Geschäftsführung des Unternehmens einen klaren Rahmen zur Nominierung
von Direktoren auf eine ordnungsgemäße und faire Art und Weise. Die
Bestimmungen zur Vorabmitteilung legen einen Zeitpunkt fest, bis zu dem
Stammaktionäre eine Mitteilung zur Nominierung eines Direktors an das
Unternehmen vor der jährlichen oder außerordentlichen Aktionärsversammlung,
bei der die Direktoren gewählt werden,übermitteln müssen, und legen die
Informationen dar, die in der Mitteilung des Aktionärs an das Unternehmen
enthalten sein müssen, wenn diese Mitteilung gültig sein soll.

Bei einer jährlichen Aktionärsversammlung muss die Mitteilung an das
Unternehmen spätestens 30 Tage und frühestens 65 Tage vor dem Datum der
jährlichen Aktionärsversammlung erfolgen. Wenn die Jahresversammlung jedoch
an einem Datum abgehalten wird, das weniger als 50 Tage nach dem Datum
liegt, zu dem das Datum dieser Jahresversammlung erstmalsöffentlich
angekündigt oder veröffentlicht wurde, muss die Mitteilung spätestens zum
Geschäftsschluss am 10. Tag nach dieseröffentlichen Ankündigung oder
Veröffentlichung erfolgen. Bei einer außerordentlichen Aktionärsversammlung
(die nicht gleichzeitig die Jahresversammlung ist) muss die Mitteilung
spätestens zum Geschäftsschluss am 15. Tag nach dem Tag der erstmaligenöffentlichen Ankündigung oder Veröffentlichung des Datums der
außerordentlichen Versammlung erfolgen.

Satzung Nr. 1, einschließlich der Bestimmungen zur Vorabmitteilung, gilt
mit sofortiger Wirkung und wird den Aktionären auf der jährlichen und
außerordentlichen Aktionärsversammlung von Champion am 24. September 2013
zur Bestätigung vorgelegt. Da die Frist von 30 Tagen auf ein Wochenende
fällt, muss eine Mitteilung inÜbereinstimmung mit den Bestimmungen zur
Vorabmitteilung von Personen, die für die Wahl auf der Versammlung am 24.
September 2013 als Direktor nominiert werden, spätestens am Montag, dem 26.
August 2013 um 17.00 Uhr (Ortszeit Toronto) durch das Unternehmen erhalten
werden. Ein Exemplar der neuen Satzung Nr. 1 ist unter dem Profil von
Champion unter www.sedar.com abgelegt und kann dort eingesehen werden.

Champion gibt außerdem bekannt, dass heute der Vorstand des Unternehmens
(der –Vorstand–) ein Mehrheitsabstimmungssystemübernommen hat, das
erfordert, dass jede für die Wahl zum Direktor nominierte Person, die mehr
–Enthaltungsstimmen– für ihre oder seine Wahl als Stimmen –für– diese Wahl
erhalten hat, sofort ihren oder seinen Rücktritt gegenüber dem Vorstand
anbietet, der dann wirksam wird, sobald dies durch den Vorstand angenommen
wird. Das Vergütungs- und Nominierungskomitee des Unternehmens prüft die
Umstände der Wahl undübermittelt dem Vorstand eine Empfehlung in Bezug auf
die Annahme oder Nichtannahme des Rücktrittsangebots. Der Vorstand muss
schnellstmöglich und in jedem Fall innerhalb von 90 Tagen nach dem
Rücktritt feststellen, ob er das Rücktrittsangebot annimmt. Vorbehaltlich
jedweder Beschränkungen aufgrund der geltenden Unternehmensrichtlinien oder
des Kapitalmarktrechts kann der Vorstand jedwede daraus resultierende
Leerstelle durch die Ernennung eines neuen Direktors neu besetzen. Der
Direktor/die Direktorin, der seinen/die ihren Rücktritt inÜbereinstimmung
mit diesen Bestimmungen angeboten hat, darf nicht an Abstimmungen eines
Komitees oder des Vorstands in Bezug auf diesen Rücktritt teilnehmen. Diese
Bestimmungen gelten nicht bei einer Anfechtung der Wahl des Direktors.Über Champion Iron Mines Limited

Champion ist ein Explorations- und Erschließungsunternehmen für Eisenerz
mit Niederlassungen in Montreal und Toronto, das sich auf die Erschließung
seiner beträchtlichen Eisenerzlagerstätten in den Provinzen Québec sowie
Neufundland und Labrador konzentriert. Champion hält eine Beteiligung von
100 % an den Fermont-Eisenliegenschaften und eine Beteiligung von 44 % an
den Attikamagen-Eisenliegenschaften in Québec und Labrador. Beim
Attikamagen-Projekt besteht eine Option für die Labec Century Iron Ore Inc.
(–Labec–), eine Tochtergesellschaft der Century Iron Mines Corporation,
gemäßder Labec eine Beteiligung von bis zu 60 % daran erwerben kann.

Die Fermont-Eisenliegenschaften von Champion, zu denen auch das
konsolidierte Vorzeigeprojekt in Fire Lake North gehört, befinden sich in
Kanadas Haupteisenerzgebiet, das in der Nähe von fünf produzierenden
Eisenminen und damit von vorhandener Transport- und Energieinfrastruktur
liegt. Das konsolidierte Fire Lake North befindet sich in unmittelbarer
Nähe und nördlich der Fire-Lake-Mine von Arcelor Mittal und 60 km südlich
der im Nordosten Québecs gelegenen Bloom-Lake-Mine der Cliffs Natural
Resources Inc. Dem Team und dem Beirat von Champion gehören Experten für
Bergbau und Exploration an, dieüber umfassendes Fachwissen im Bereich
Eisenerz verfügen und dadurch in der Lage sind, die zukünftige
Fire-Lake-North-Mine aufzubauen, in Betrieb zu nehmen und zu führen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Thomas G. Larsen, President&CEO, oder

Jorge Estepa, Vice President unter Tel: (416) 866-2200.

Für weitere Informationenüber Champion besuchen Sie bitte unsere
Internetseite unter www.championminerals.com .

Diese Pressemitteilung wurde von Champion Iron Mines Limited erstellt, und
keine Aufsichtsbehörde hat die hierin enthaltenen Informationen freigegeben
oder missbilligt.

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