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Der UK Bribery Act tritt in Kraft – Wo schlägt die britische
Anti-Korruptionsbehörde SFO zuerst zu?
01.07.2011 / 10:20
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Heute, am 1. Juli 2011, tritt das weltweit wohl härteste
Anti-Korruptionsgesetz, der UK Bribery Act, in Großbritannien in Kraft.
Verstöße von Individuen gegen das neue Gesetz können mit bis zu 10 Jahren
Haft, die von Unternehmen mit unlimitierten Bußgeldern bestraft werden.
Wendelin Acker, Partner und Leiter der deutschen Arbeitsgruppe Compliance
bei Hogan Lovells International LLP in Frankfurt, sagt:
–Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen außerhalb Großbritanniens von
der britischen Anti-Korruptionsbehörde SFO genau unter die Lupe genommen
werden, und leider sind dies genau die Firmen, die am wenigsten darauf
vorbereitet sind. Selbst, wenn das Unternehmen nicht in Großbritannien
angesiedelt ist und nur einen Teil seiner Geschäfte dort ausübt, unterliegt
es dennoch dem Bribery Act – und dies gilt ausnahmslos für alle
Firmenaktivitäten weltweit.–
–Für ein global agierendes Unternehmen gibt es kaum Möglichkeiten, sich dem
langen Arm des Bribery Acts zu entziehen. Theoretisch mag es Wege geben,
Tochtergesellschaften in Großbritannien –abzuschotten–, allerdings gibt es
so viele andere Fallstricke, dass dieses Vorgehen keinesfalls wasserdicht
ist.–
–Bei einem der weltweit härtesten Anti-Korruptionsgesetze stellt sich
automatisch die Frage, wo die SFO wohl als erstes zuschlagen wird. Die
größte Angriffsfläche bieten externe Berater, die Unternehmen zur
Erledigung –unsauberer Geschäfte– beauftragen. Nach den ersten Diskussionen
um die Corporate Hospitality scheint es unwahrscheinlich, dass das Munition
für eine erste Strafverfolgung liefert, vor allem, wenn man die jüngsten
Leitlinien befolgt. Auch bei regelmäßigem Corporate Entertainment ist es
unwahrscheinlich, dass ein Unternehmen mit dem Bribery Act in Konflikt
gerät, sofern nicht besondere Umstände gegeben sind. Wenn Unternehmen auf
der sicheren Seite sein wollen, ist Ihnen geraten, niemanden einzuladen,
mit dem sie derzeit in Verhandlungenüber ein gutes Geschäft stehen.–
Wie sind deutsche Unternehmen betroffen?
–Deutsche Unternehmen müssen eine –nachweisbare Geschäftstätigkeit– in
Großbritannien ausüben. Der Bribery Act gilt für Zweitniederlassungen,
Repräsentanzen und Produktionsstätten in Großbritannien, danach beginnt die
Grauzone. Bislang steht noch nicht fest, wie weit der Arm des Gesetzes
tatsächlich reicht.–
–Unternehmen haften aber sogar dann, wenn korrupte Handlungen gar nicht im
Unternehmen selbst begangen werden, sondern lediglich ein Geschäftspartner
so handelt. Hierunter fallen nach weit verbreiteter Ansicht auch externe
Berater wie Anwälte oder Wirtschaftsprüfer. Wegen dieser Unklarheit liegt
hier sicher einer der größten Fallstricke: Eine deutsche Firma kann sich
nach englischem Recht strafbar machen, weil ein Geschäftspartner ihrer
spanischen Tochtergesellschaft in China Bakschisch verteilt.–
Wie geht es mit der SFO weiter?
–Der Anreiz der SFO, Verstöße gegen den Bribery Act zu verfolgen, ist heute
sogar noch größer. Bislang konnte der SFO den geplanten Zusammenschluss mit
der National Crime Agency verhindern. Allerdings wird die Stellung der SFO
derzeitüberprüft, und wie könnte die Forderung nach ihrer Unabhängigkeit
besser untermauert werden, als durch eine strikte Verfolgung von Verstößen
gegen den Bribery Act?–
Finanzielle Belastung für Unternehmen
–Es gibt jede Menge finanzielle Anreize für die SFO, Verstöße gegen den
Bribery Act zu verfolgen – denn nach wie vor hat Großbritannien ein
klaffendes Staatsdefizit. Obwohl schon heute der Bußgeldrahmen im
Millionenbereich liegt, können mit dem neuen Anti-Korruptionsgesetz nun
Bußgelder in unbegrenzter Höhe verhängt werden. Hinzu kommen in jüngster
Zeit vermehrtÄußerungen der britischen Justizbehörden, die sich dafür
aussprechen, Bußgelder in Großbritannien künftig denen in den USA
anzugleichen. die sich in der Regel auf bis zu $ 100 Millionen belaufen.–
Verteidigung durch –Angemessene Maßnahmen– zur Korruptionsbekämpfung
–Es gibt dennoch keinen Grund ab dem 1. Juli in Panik zu verfallen – die
Implementierung der neuen Richtlinien im Unternehmen muss bis dahin noch
nicht umgesetzt sein. Entscheidend ist, dass Unternehmen angemessene
Schritte unternommen haben, um ihr innerbetriebliches Korruptionsrisiko
richtig einzuschätzen und sie alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen
im Umgang mit diesen potentiellen Risiken bereits implementiert haben.–
–Das britische Justizministerium hat Richtlinien veröffentlicht, um
Unternehmen bei der Umsetzung ihres Anti-Korruptionsprogramms zu
unterstützen. Für Unternehmen bedeutet dies einen langen Weg, um alle
–angemessenen Maßnahmen– zur Abwehr von Korruption zu implementieren. Das
Ganze wird auch keine einmalige Angelegenheit sein – Unternehmen müssen
auch weiterhin regelmäßig ihre Compliance-Programmeüberwachen undüberprüfen.–
Auswirkungen auf Versicherungsgesellschaften
Christian Wells, Partner im Bereich Insurance bei Hogan Lovells
Internatonal LLP, fügt hinzu: –Versicherungsgesellschaften und andere
Anbieter von Finanzdienstleistungen, die der FSA (Financial Services
Authority) unterstehen, sollten nicht vergessen, dass die FSA von ihnen
erwartet, Systeme und Kontrollen zum Schutz vor Bestechung und Korruption
bereits vor Ort zu haben. Die im Mai 2010 von der FSA veröffentlichte
Checkliste, die ursprünglich lediglich nur für Versicherungsmakler gedacht
war, ist ein nützlicher Ausgangspunkt für viele regulierte
Geschäftsbereiche. Für diese und ihre Geschäftsführer wird das Risiko sich
durch nicht adäquate Maßnahmen einer Untersuchung durch die FSA und einer
Bußgeldstrafe unterziehen zu müssen um ein Vielfaches größer sein als eine
Strafverfolgung.–
Unter den nachstehenden Links finden Sie weitere nützliche Informationen
zum UK Bribery Act:
Checkliste für Unternehmen für Anti-Korruptionsmaßnahmen:
http://ehoganlovells.com/ve/ZZ8331VGb90LG61P92G/VT=0/stype=dload/OID=11163
0153817787
Die Unterschiede zwischen dem US FCPA und dem UK Bribery Act:
http://ehoganlovells.com/ve/ZZ8331VGb90LG61P92G/VT=0/stype=dload/OID=71163
0152952960
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
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Nadja Fersch
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Tel: 069 96236 638
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2FG. Hogan Lovells US LLP ist als Limited Liability Partnership im District
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Die Bezeichnung –Partner– bezieht sich auf ein Mitglied der Hogan Lovells
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einen Partner, ein Mitglied, einen Mitarbeiter oder Berater in einem der
zugehörigen Büros, der entsprechende Befugnisse hat. Rankings und Zitate
aus juristischen Verzeichnissen und anderen Quellen können sich auf die
Vorgängersozietäten Hogan&Hartson LLP und Lovells LLP beziehen. Insofern
Fallstudien dargestellt sind, garantieren deren Ergebnisse nicht dieselben
Ergebnisse für andere Mandanten. New York State Notice: Attorney
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Ende der Finanznachricht
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