DGAP-News: Deutsche Steinzeug Cremer&Breuer AG: Bekanntmachung gemäß§30e WpHG

DGAP-News: Deutsche Steinzeug Cremer&Breuer AG / Schlagwort(e):
Kapitalmaßnahme
Deutsche Steinzeug Cremer&Breuer AG: Bekanntmachung gemäß§30e WpHG

26.07.2013 / 10:48

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Deutsche Steinzeug Cremer&Breuer AG
Frechen

ISIN DE000A1PHAP7

Bekanntmachungüber die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals
gemäß§§229 ff Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Steinzeug Cremer&Breuer AG
vom 13. Juni 2013 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft
von EUR 18.410.412,00, eingeteilt in 18.410.412 auf den Inhaber lautende
Stückaktien (–Aktien–) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie, um EUR 9.205.206,00 auf EUR 9.205.206,00, eingeteilt in
9.205.206 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen. Die Herabsetzung
erfolgt nach den Vorschriftenüber die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§229 ff. AktG) und dient in voller Höhe dazu, Verluste zu decken. Die
Kapitalherabsetzung wird durch eine Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis
2 : 1 durchgeführt, indem jeweils zwei alte, auf den Inhaber lautende
Aktien zu einer neuen, auf den Inhaber lautenden Aktie zusammengelegt
werden.

Die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Grundkapitals wurden am
23. Juli 2013 in das für unsere Gesellschaft beim Amtsgericht Köln geführte
Handelsregister (HRB 42064) eingetragen; damit ist die Kapitalherabsetzung
und Satzungsänderung wirksam geworden.

Am 26. Juli 2013, nach Börsenschluss, werden die 18.410.412
girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 2 : 1
zusammengelegt. Für je zwei alte Aktien (ISIN DE000A1PHAP7) erhalten die
Aktionäre der Gesellschaft zwei neue konvertierte Aktien (ISIN
DE000A1TNLL3) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR
1,00.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch zwei teilbaren Bestand hält, ergeben
sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses sog. Aktienspitzen (ISIN
DE000A1TNLP4). Die depotführenden Institute werden auf Weisung ihrer Kunden
einen Ausgleich der Aktienspitzen durch Zu- oder Verkauf weiterer
Aktienspitzen entgegennehmen. Aktienspitzen, für die von Kunden keine
Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die von den depotführenden
Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden von der UniCredit Bank
AG, München, zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die
Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von§226 Abs. 3 AktG oder
freihändig vorgenommen werden.

-2-

Nachdem der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile nach
der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen ist, wurde das neu eingeteilte
Grundkapital in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Den Aktionären werden die
konvertierten Aktien durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung
gestellt.

Der Aktienumtausch sowie der Zu- oder Verkauf der Teilrechte ist für die
Aktionäre der Deutsche Steinzeug Cremer&Breuer AG bei inländischen
depotführenden Instituten provisions- und spesenfrei.

Die derzeit börsennotierten unter der ISIN DE000A1PHAP7 lieferbaren Aktien
erhalten nach der Zusammenlegung die ISIN DE000A1TNLL3 für konvertierte
börsennotierte Aktien; die Aktienspitzen werden für den benötigten Zeitraum
unter der ISIN DE000A1TNLP4 geführt.

Die Preisfeststellung für die 9.205.206 aus der Kapitalherabsetzung
resultierenden konvertierten Aktien (ISIN DE000A1TNLL3) wird ab dem 29.
Juli 2013 im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der
Börse Berlin aufgenommen.

Frechen, im Juli 2013

Der Vorstand

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26.07.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Fax: +49 (0)228 391-301208
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Internet: www.deutsche-steinzeug.de
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