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sino AG: Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
15.04.2011 / 18:00
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Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluss der sino AG zum 30.09.2009 und der
Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2008/2009
fehlerhaft sind:
I.
Die sino AG hat im Lagebericht und im Konzernlagebericht nichtüber das
Risiko einer drohenden Verschlechterung der Ertragslage aus
Sonderbelastungen durch Zahlungen an die Entschädigungseinrichtung der
Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) wegen des Entschädigungsfalls Phoenix
Kapitaldienst GmbH berichtet.
Dies verstößt für den Lagebericht gegen§289 Abs. 1 Satz 4 HGB und für den
Konzernlagebericht gegen§315 Abs. 1 Satz 5 HGB, wonach die
voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu
beurteilen und zu erläutern ist.
II.
Die sino AG hat im Anhang zum Konzernabschluss eine mögliche
Verpflichtung aus voraussichtlich zu erhebenden Sonderzahlungen nicht
angegeben und beschrieben.
Dies verstößt gegen IAS 37.28 i. V. m. IAS 37.86, wonach für eine
Eventualverbindlichkeit, wie etwa für eine mögliche Verpflichtung aus
vergangenen Ereignissen, die von einem nicht vollständig unter der
Kontrolle des Unternehmens stehenden unsicheren künftigen Ereignis abhängig
ist, Angaben gemacht werden müssen, sofern ein Ressourcenabfluss nicht
unwahrscheinlich ist.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ingo Hillen,
Vorstand Finanzen und Handel – ihillen@sino.de | 0211 3611-2040
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