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Uranium Energy Corp nimmt neue Ernennungen vor und erweitert ihr
Top-Management
05.01.2011 / 15:00
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Uranium Energy Corp nimmt neue Ernennungen vor und erweitert ihr
Top-Management
– Direktor Mark Katsumata, ehemals Finanzvorstand/Finanz-VP bei Denison
zum neuen Geschäftsführer ernannt
– David Kong wird Mitglied des Verwaltungsrats
– Finanzvorstand Pat Obara zum Verwaltungs-Vizepräsidenten ernannt
Corpus Christi, TX – 05. Januar 2011 – Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX: UEC,
das –Unternehmen–) freut sich, drei neue Ernennungen mit sofortiger Wirkung
für das Top-Management und den Verwaltungsrat bekannt zu geben. Direktor
Mark Katsumata wird zum neuen Finanzvorstand ernannt. David Kong wird
Mitglied des Verwaltungsrats und ersetzt Herrn Katsumata. Pat Obara, der
die letzten vier Jahre als Finanzvorstand des Unternehmens tätig war, wird
zum Verwaltungs-Vizepräsidenten ernannt.
Als VP-Verwaltungübernimmt Herr Obara ab sofort leitende Aufgaben in Bezug
auf die kontinuierliche Expansion des Unternehmens. Herr Katsumata, der
zuvor als Finanzvorstand und Finanz-VP für Bergbauunternehmen wie etwa
Denison Mines Corp., einem NYSE AMEX/TSX-gelisteten Uranproduzenten tätig
war, und im Verlauf der vergangenen 18 Monate das Amt des
Unternehmensdirektors bekleidete, ist auf ideale Weise dafür positioniert,
die Aufgaben des neuen Finanzvorstands zuübernehmen, da das Unternehmen
nun als Uranproduzent fungiert. Gemeinsam mit Herrn Katsumatas Ernennung
legte er sein Amt als Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens sowie
als Vorsitzender des Prüfungsausschusses nieder.
An Herr Katsumatas Stelle im Verwaltungsrat sowie als Vorsitzender des
Prüfungsausschusses tritt David Kong, ein hochqualifizierter Steuerberater
und amtlich zugelassener Wirtschaftsprüfer mitüber 35 Jahren Erfahrung als
Prüfer von Aktiengesellschaften, dem Großteil der Unternehmen in der
Bergbauindustrie.
Amir Adnani, Präsident und Geschäftsführer, kommentierte Herrn Obaras
Ernennung mit folgenden Worten: –Um für das gesamte Team hier zu sprechen:
Wir sind dankbar für Pats Engagement und seinen hervorragenden Dienst als
Finanzvorstand des Unternehmens. Wir blicken mit freudiger Erwartung auf
seine Leistungen, die er durch erweiterte Pflichten in seiner neuen Rolle
als Verwaltungs-VP erfüllen wird.–Über Herrn Katsumatas Ernennung ließHerr Adnani Folgendes verlauten: –Wir
freuen uns, dass Mark Teil unseres Managementteams wird. Jetzt, da das
Unternehmen Uran produziert, stellen seine umfangreichen Erfahrungen mit
Bergbauunternehmen sowie seine finanziellen und betrieblichen Erfahrungen,
die er bei seiner Tätigkeit bei Denison sammeln konnte, wesentliche
Vorteile und Hilfen für uns dar. Marks Vertrautheit mit dem Unternehmen als
Direktor und Vorsitzender des Prüfungsausschusses während der vergangenen
eineinhalb Jahre werden zu einem reibungslosenÜbergang in seine neue Rolle
als Finanzvorstand beitragen.–
Zu Herrn Kongs Ernennung sagte Herr Adnani Folgendes: –Wir begrüßen David
im Rat. Als unser neuer Prüfungsausschuss-Vorsitzender bringt er eine
jahrzehntelange Prüfererfahrung mit. Davids Geschäftskontakte in China und
seine Fähigkeiten in Bezug auf die entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse
und Geschäftspraktiken werden dem Unternehmen von immensem Nutzen sein.–
Mark Katsumata ist ein zertifizierter Buchprüfer mit 20-jähriger Erfahrung
im Bereich Bergbauindustrie. Während der vergangenen 15 Jahre war Herr
Katsumata als Finanzvorstand und Finanz-VP für eine ganze Reihe weltweit
agierender NYSE AMEX-, TSX- und TSX-Venture-Bergbauunternehmen tätig, davon
zwei Jahre als Finanzvorstand/Finanz-VP von Denison Mines Corp. Zuletzt
arbeitete er als Berater für Bergbau-Aktiengesellschaften, denen er
Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensfinanzierung, strategische
Planung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Verfügung stellte.
David Kong arbeitet als Steuerprüfer und amtlich zugelassener
Wirtschaftsprüfer. Zwischen 2005 und 2010 war er zuletzt als Partner von
Ernst&Young LLP tätig. Bei Ernst&Young führte er die chinesischen
Marktpraktiken des Unternehmens in Kanada durch, wobei sein Schwerpunkt auf
der Betreuung kanadischer Aktiengesellschaften, welche Handel in China
betreiben, sowie chinesischer Aktiengesellschaften lag, die bei
nordamerikanischen Börsen gelistet sind. Zuvor war er von 1982 bis 2004 als
Partner von Ellis Foster, Steuerprüfern aus Vancouver, Britisch Columbia,
tätig. Er ist Direktor mehrerer Bergbauunternehmen.Über Uranium Energy Corp
Uranium Energy Corp. ist ein in den USA ansässiges Unternehmen, das mit der
Uranproduktion, -erschließung und -exploration befasst ist und die neueste
nordamerikanische Uranmine betreibt. Die mit allen Zulassungen und
Genehmigungen ausgestattete Hobson-Aufbereitungsanlage nimmt bei allen
Projekten des Unternehmens in Südtexas, einschließlich des
Palangana-ISR-Projekts, bei dem die Förderung gerade aufgenommen wurde, und
des Goliad-ISR-Projekts, das seine Minenzulassung erhalten hat und sich in
der letzten Phase des Zulassungsverfahrens für die Produktion befindet,
eine zentrale Position ein. Die Unternehmensleitung besteht aus angesehenen
Branchenspezialisten, die auf eine praktische Erfahrung von mehreren
Jahrzehnten bei den Schlüsselaspekten von Uranexploration, -erschließung
und -abbau zurückblicken können.
Kontakt Nordamerika: Investor Relations, Uranium Energy Corp:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE-AMEX: UEC
Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Hinweis für US-Investoren
Die in dieser Pressemitteilung genannten Mineralressourcen wurden im
Einklang mit den Definitionsstandards für Mineralressourcen des Canadian
Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (kanadisches Bergbauinstitut)
geschätzt, die in der Norm NI 43-101 festgelegt sind und nicht den
Richtlinien des Industry Guide 7 der amerikanischen Börsenaufsicht (–SEC–)
entsprechen. Zudem handelt es sich bei gemessenen (–measured–), angezeigten
(–indicated–) und abgeleiteten (–inferred–) Mineralressourcen um durch die
kanadischen Vorschriften anerkannte und vorgeschriebene Begriffe, die
jedoch nicht im Industry Guide 7 der SEC definiert werden und deren
Verwendung in bei der SEC eingereichten Berichten und
Registrierungserklärungenüblicherweise nicht zulässig ist. Dementsprechend
haben wir für diese in den Vereinigten Staaten keine Berichterstattung
vorgenommen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass nicht davon
auszugehen ist, dass ein Teil oder alle der Mineralressourcen in
Mineralreserven umgewandelt werden. Diese Begriffe beinhalten ein großes
Maßan Ungewissheit hinsichtlich der Existenz und der wirtschaftlichen und
rechtlichen Durchführbarkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass die
Wirtschaftlichkeit der Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um
Mineralreserven handelt, nicht nachgewiesen ist. Es kann nicht angenommen
werden, dass alle oder ein Teil der gemessenen, angezeigten oder
abgeleiteten Mineralressourcen zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine höhere
Kategorieüberführt werden. Gemäßden kanadischen Vorschriften können
Schätzungen abgeleiteter Mineralressourcen nicht die Grundlage für
Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren
sollten nicht davon ausgehen, dass ein Teil der in dieser Pressemitteilung
und im Technischen Bericht bekannt gegebenen gemessenen, angezeigten oder
abgeleiteten Mineralressourcen in wirtschaftlicher oder rechtlicher
Hinsicht abbaubar sind.
Safe Harbor Erklärung
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagenüber Fakten aus der
Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung
enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im
dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen
Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und
andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse,
Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der
Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungenüber Vorhersagen, Erwartungen,Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele,
Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder
beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie –erwartet–
oder –erwartet nicht–, –wird erwartet–, –geht davon aus– oder –geht nicht
davon –aus–, –plant–, –schätzt– oder –beabsichtigt– zum Ausdruck gebracht
oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse
–können vielleicht–, –könnten–, –würden–, –werden möglicherweise–, –mögen–
auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagenüber Tatsachen
aus der Vergangenheit und müssen daher als –zukunftsgerichtete Aussagen–
betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte
und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des
Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen,
Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen
dargelegt, unterscheiden.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu
gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche
Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen
Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,
dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen
Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine
Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und
Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen
sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige
Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse
führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den
bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich
der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act
von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.
Das Unternehmenübernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen
zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein
Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere
dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und
verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäßdem amerikanische Securities Act
von 1933 in seiner geltenden Fassung (das –Wertpapiergesetz–) oder gemäßsonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht
in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht
gemäßdem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen
Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der
entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.
Ende der Corporate News
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05.01.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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