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Firmenübernahme
Vue Entertainment startetöffentlichesÜbernahmeangebot für die
CinemaxX AG
06.08.2012 / 09:30
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– Annahmefrist vom 6. August 2012 bis zum 3. September 2012
– Weitere Annahmefrist voraussichtlich vom 7. September 2012 bis zum 20.
September 2012
– Angebotspreis von EUR 6,45 je Aktie in bar entspricht einer Prämie von
45 % auf den Schlusskurs der CinemaxX-Aktie am 9. Juli 2012
– Vue hat sich bereits 91,3 % der Aktien der CinemaxX AG durch die
Vereinbarung mit Dr. Herbert Kloiber sowie durch Aktienkäufe im Markt
gesichert
– Abwicklung des Angebots auf täglicher Basis für angediente Aktien
möglich
– Bedingungsfreies Angebot – Bundeskartellamt hat Freigabe bereits
erteilt
London / Hamburg, 6. August 2012. –
Die Vue Beteiligungs AG (–Bieterin–), eine Tochtergesellschaft von Vue
Entertainment, hat heute die Angebotsunterlage für das freiwilligeöffentlicheÜbernahmeangebot an die Aktionäre der CinemaxX AG
veröffentlicht. Vue Entertainment ist ein Entwickler und Betreiber von
Multiplexkinos der Spitzenklasse mit Sitz in Großbritannien. Aktionäre der
CinemaxX AG können das Angebot ab sofort annehmen und ihre Aktien zum
Verkauf einreichen. Die Annahmefrist beginnt am heutigen 6. August 2012 und
endet am 3. September 2012 um 24:00 Uhr MESZ. Die Weitere Annahmefrist
beginnt voraussichtlich am 7. September 2012 und endet am 20. September
2012 um 24:00 Uhr MESZ. Aktien, die von Aktionären zum Verkauf eingereicht
werden, werden auf täglicher Basis abgewickelt. Diese Option ermöglicht es
den Aktionären unter bestimmten in der Angebotsunterlage erläuterten
Bedingungen, den Angebotspreis für die Aktien entsprechend auf täglicher
Basis zu erhalten, anstatt auf eine Abwicklung des Angebots nach Ende der
Annahmefrist warten zu müssen.
Die Bieterin hat sich bereits rund 91,3 % der Aktien der CinemaxX AG
gesichert. Die Bieterin hat vereinbart, die 22.806.450 Aktien von Dr.
Herbert Kloiber bzw. der Dr. Kloiber Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH&Co. Beteiligungs KG im Zuge desÜbernahmeangebots zu erwerben. Dies
entspricht einem Anteil von rund 84,59 % am Grundkapital der CinemaxX AG.
Darüber hinaus hat die Bieterin rund 6,76 % des Grundkapitals am Markt zu
einem Preis von höchstens EUR 6,45 erworben.
Der Angebotspreis von EUR 6,45 entspricht einer Prämie von 45 % auf den
Schlusskurs der CinemaxX-Aktie am 9. Juli 2012 und von 56 % auf den
volumengewichteten Durchschnittskurs der CinemaxX-Aktien (Frankfurt)über
die letzten drei Monate vor Bekanntgabe derÜbernahmeabsicht. Die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) inÜbereinstimmung mit dem
Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetz (WpÜG) gestattet. Die
Angebotsunterlage ist jetzt im Internet unter www.vue-angebot.com und
www.vue-offer.com sowie im Wege der Schalterpublizität zur kostenlosen
Ausgabe bei der Joh. Berenberg, Gossler&Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20,
20354 Hamburg, verfügbar. Die Annahme des Angebots müssen Aktionäre
schriftlich inÜbereinstimmung mit der Angebotsunterlage gegenüber ihrer
jeweiligen depotführenden Bank erklären. Die Joh. Berenberg, Gossler&Co.
KG, Hamburg, ist die Zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot. Die
Transaktion wurde am 20. Juli 2012 vom Bundeskartellamt freigegeben. Damit
ist das Angebot bedingungsfrei.
Die Bieterin hat am 10. Juli 2012 bekannt gegeben, den Aktionären der
CinemaxX AG ein freiwilligesöffentlichesÜbernahmeangebot für sämtliche
ausstehenden Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Durch die Verbindung
zweier bedeutender Kinobetreiber unternimmt Vue Entertainment einen
wichtigen strategischen Schritt zur Schaffung einer neuen europäischen
Kinogruppe, die in Großbritannien, Irland, Deutschland, Dänemark und
Portugal aktiv sein wird. Gemeinsam wird die Gruppe 119 hochmoderne
Multiplexkinos mit annähernd 1.100 Kinosälen,über 230.000 Sitzplätzen,
mehr als 5.100 Mitarbeitern undüber 55 Millionen Besuchern jährlich
betreiben.
Für weitere Informationen: www.vue-angebot.com
Medienkontakt in Deutschland:
FTI Consulting
Katharina Forster
T: +49 69 92037-114
katharina.forster@fticonsulting.com
Medienkontakt in Großbritannien:
Clarion Communications
Matt Stokoe
T: +44 207 343 3124
mstokoe@clarioncomms.co.uk
Shelley Wyatt
T: +44 207 343 3129
swyatt@clarioncomms.co.uk
Wichtige rechtliche Hinweise
Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CinemaxX
Aktiengesellschaft. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot
betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren
Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) am 3. August 2012 gestattet und die anschließend veröffentlicht
wurde. Investoren und den Inhabern von Aktien der CinemaxX
Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem freiwilligenöffentlichenÜbernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und
unterliegt ausschließlich den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik
Deutschlandüber die Durchführung eines solchen Angebots. Von der Bieterin
und den mit ihr im Sinne des§2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen
werden daher weder weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen
oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des Angebots durch
Wertpapieraufsichtsbehörden oderähnliche Behörden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst, noch sind solche
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen
beabsichtigt.
Soweit Bekanntmachungen oder Informationen in die Zukunft gerichtete
Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Wörter
wie –erwarten–, –glauben–, –schätzen–, –davon ausgehen–, –beabsichtigen–,
–anstreben–, –versuchen– oderähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese
Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und
Annahmen der Bieterin und der mit ihr im Sinne des§2 Abs. 5 WpÜG
gemeinsam handelnden Personen, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des
Angebots für die CinemaxX Aktiengesellschaft und die CinemaxX-Aktionäre,
die sich entschließen dasÜbernahmeangebot nicht anzunehmen, oder
zukünftiger Finanzergebnisse, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen,
die die Bieterin und die mit ihr im Sinne des§2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber
keine Aussageüber ihre zukünftige Richtigkeit und haben nur für den
Zeitpunkt Bedeutung, in dem sie vorgenommen werden. Es sollte
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen
erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder
enthaltenen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
Risiken und Ungewissheiten (z.B. Veränderungen der Geschäfts-,
Wirtschafts-, und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ungewissheiten
bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die
Verfügbarkeit finanzieller Mittel), die meist nur schwer vorherzusagen sind
und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr im
Sinne des§2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Wenn sich
eines der Risiken oder eine der Unsicherheiten realisiert oder wenn die
zugrunde liegenden Annahmen einer zukunftsgerichteten Aussage sich als
unzutreffend herausstellen, können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen
Ergebnissen abweichen. Die Bieterin weist darauf hin, dass sie
Informationen, einschließlich in die Zukunft gerichteter Aussagen,
Dokumente oder sonstigen Inhalt der entsprechenden Internetseite nicht
aktualisieren wird, soweit sie dazu nach geltendem Recht nicht verpflichtet
ist und die Bieterinübernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung
Informationen auf der entsprechenden Internetseite zu aktualisieren und
behält sich das Recht vor, Informationen auf der entsprechenden
Internetseite jederzeit zu ergänzen, zu entfernen oder zuändern.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung von
Informationen, die mit der Angebotsunterlage oder anderen mit dem Angebot
im Zusammenhang stehenden Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland stehen, kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
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180385 06.08.2012