DGAP-News: WTS legt Studie zu Verrechnungspreisen vor

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WTS legt Studie zu Verrechnungspreisen vor

18.11.2013 / 14:40

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WTS legt Studie zu Verrechnungspreisen vor
Steuerliche Behandlung von Managementdienstleistungen in 79 Ländern

Rotterdam/München, 18.11.2013 – Die Verrechnung von
Managementdienstleistungen innerhalb multinational agierender Unternehmen
(–MNU–) wird im OECD-Aktionsplan gegen Base Erosion and Profit Shifting
(–BEPS–) als eine Form der Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen
betrachtet. Im Rahmen einer für 79 Länder erstellten Studie der
Beratungsgesellschaft WTS wurden speziell diese Verrechnungen näher unter
die Lupe genommen. Dabei wird deutlich, dass in vielen Ländern bereits
Vorschriften bestehen, welche die steuerliche Behandlung von
Managementdienstleistungen regeln. Allerdings sind diese Regelungen von
Land zu Land oftmals unterschiedlich. Um die Gefahr einer Doppelbesteuerung
für MNUs zu vermindern, ist daher die Erstellung einer angemessenen
Verrechnungspreisdokumentation zu empfehlen.

Managementdienstleistungen im Fokus

Verrechnungspreise werden unter anderem für Zwecke der innerbetrieblichen
Leistungsverrechnung ermittelt. Zu den grenzüberschreitenden Verrechnungen
im Konzern zählen auch Managementdienstleistungen wie etwa administrative,
technische und kommerzielle Leistungen, die oftmals von einer
Muttergesellschaft an deren ausländische Tochtergesellschaft(en) erbracht
werden. Managementdienstleistungen sind immer wieder ein leichtes Ziel für
Steuerbehörden bei Außenprüfungen, da die Angemessenheit der Verrechnung
dieser Leistungen in der Praxis häufig schwer dokumentiert und daher oft
nicht glaubhaft gemacht werden kann.

Die aktuelle Studie der WTS zeigt auf, wie Managementdienstleistungen
steuerlich in 79 verschiedenen Ländern behandelt werden. Deutlich wird
dabei, dass sich in fast 80 Prozent der betrachteten Länder Steuerbehörden
bei Außenprüfungen bereits auf die Verrechnung dieser Leistungen
konzentrieren. Darüber hinaus unterliegen derartige Verrechnungen in vielen
Ländern (Quellen-)Steuern und/oder sind steuerlich nicht abzugsfähig. In
Anbetracht der Tatsache, dass in 75 Prozent der 79 Länder bereits
spezifische Gesetze zu Verrechnungspreisen bestehen, stellt sich die Frage,
inwieweit sich aus dem Aktionsplan eineÄnderung der steuerlichen
Behandlung von tatsächlich erbrachten Managementdienstleistungen ergibt.

–In den meisten Ländern bestehen bereits spezifische Vorschriften, die den
steuerlichen Umgang mit Verrechnungspreisen regeln – das schließt auch
Managementdienstleistungen ein. Allerdings bergen diese Verrechnungen hohes
Konfliktpotenzial: Während die Verrechnung aus Sicht eines Landes als
Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen betrachtet werden könnte, könnte
ein anderes Land dieselbe Verrechnung als Schutz der
Steuerbemessungsgrundlage ansehen–, erläutert Jan Boekel, WTS Niederlande
und Autor der Studie.

Unterschiede bei der Auslegung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien
bleiben bestehen

Unabhängig davon, wie das Ergebnis des Mitte 2013 präsentierten
OECD-Aktionsplans ausfallen wird, erwartet die WTS, dass Unterschiede in
der lokalen Interpretation der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien und
Unterschiede in der landesspezifischen Gesetzgebung weiterhin bestehen
bleiben. So haben bisher nur 40 Prozent der Länder ein Programm für
Vorabverständigungsvereinbarungen (Advance Pricing Agreements) entwickelt.
Das zeigt, dass die Steuerbehörden der verschiedenen Länder nicht den
gleichen Erfahrungsstand zum Thema Verrechnungspreise haben. Auch
unterscheiden sich die Auffassungen hinsichtlich der Akzeptanz und
Anwendbarkeit der Verrechnungspreismethoden, welche zur Ermittlung und
Dokumentation von Verrechnungspreisen herangezogen werden.

–Die OECD versucht, mit ihrem Aktionsplan die steuerliche Handhabung von
Verrechnungspreisen zu vereinheitlichen und so mehr Transparenz für
Steuerbehörden zu schaffen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die darin
vorgeschlagenen Richtlinien von den einzelnen Ländern weiterhin
unterschiedlich ausgelegt werden. Damit bleibt die Gefahr einer
Doppelbesteuerung für Unternehmen weiterhin bestehen–, kommentiert Maik
Heggmair, Head of Transfer Pricing bei WTS Deutschland.

Vermeidung von Steuerrisiken und Rechtsstreitigkeiten durch angemessene
Dokumentation

Der beste Weg zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Rechtstreitigkeiten
ist eine angemessene Verrechnungspreisdokumentation. Diese wird laut Studie
inüber 90 Prozent der Länder zumindest empfohlen, in 48 Ländern ist diese
sogar Pflicht. Dabei ist zu dokumentieren, dass sich die Verrechnung auf
eine tatsächlich erbrachte Dienstleistung bezieht, dem
Dienstleistungsempfänger daraus ein Nutzen entstanden ist und die dafür
angesetzte Dienstleistungsgebühr nicht als zu hoch erachtet werden kann. Um
die Fremdüblichkeit der Verrechnung zu belegen, wird inüber 75 Prozent der
Länder eine Datenbankstudie empfohlen, in 18 Ländern ist sie verpflichtend.

Es bleibt festzuhalten, dass es keinen einheitlichen, weltweit akzeptierten
Weg gibt, um die Kosten für Managementdienstleistungen zu allokieren. Als
mögliche Lösung zeigt die WTS im Rahmen der Studie einen Ansatz auf,
mittels dessen ein System zur Verrechnung von Managementdienstleistungen
erreicht werden kann, das für mindestens zwei Drittel der an der Studie
teilnehmenden Länder akzeptierbar sein sollte.

Die komplette Studie steht auf www.wts.de zum Download bereit.

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