Vonseiten der Rechtsvertretung von Rabe ist Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 5. April 2013 eingelegt worden.
Mehrfach hatte die IHK Heilbronn-Franken Gesprächsbereitschaft bekundet, mit dem Ziel doch noch eine Einigung zu erreichen. Diese Bemühungen waren jedoch nicht erfolgreich. Jetzt wird sich in 2. Instanz das Landesarbeitsgericht Mannheim mit dem Fall befassen. Die IHK Heilbronn-Franken ihrerseits prüft die Möglichkeit einer Anschlussberufung.
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