Der Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum 
Haushaltsjahr 2012 wurde heute vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) 
veröffentlicht. In seiner Funktion als unabhängiger Prüfer hat der 
EuRH die Jahresrechnung 2012 der Europäischen Union abgezeichnet, wie
er es seit 2007 alljährlich getan hat. In diesem Bericht wird aber 
festgestellt, dass in den meisten Ausgabenbereichen weiterhin keine 
umfassende Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften 
gegeben ist.
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http://www.multivu.com/mnr/63502-EU-accounts-signed-off-auditors
   Der EuRH spricht sich dafür aus, die Ausgabenvorschriften der EU 
zu überdenken, und empfiehlt eine Vereinfachung des rechtlichen 
Rahmens. Der Progammplanungszeitraum 2014-2020 ist wahrscheinlich 
weiterhin ausgabenorientiert, d. h., der Schwerpunkt liegt eher 
darauf, die EU-Haushaltsmittel zuzuweisen und zu verwenden, und 
weniger auf dem damit zu erbringenden Wert.
   „Europas Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wofür ihre 
Gelder ausgegeben werden und ob sie ordnungsgemäss verwendet werden“,
so EuRH-Präsident Vítor Caldeira. „Ausserdem haben sie ein Recht 
darauf zu wissen, ob damit ein Nutzen erbracht wird, insbesondere in 
diesen Zeiten, in denen starker Druck auf den öffentlichen Finanzen 
lastet.“
   Die vom EuRH geschätzte Fehlerquote für die Ausgaben aus dem 
EU-Haushalt als Ganzes betrug im Haushaltsjahr 2012 4,8 % (3,9 % im 
Jahr 2011). Im Jahr 2012 waren alle Bereiche, die operative Ausgaben 
umfassen, in wesentlichem Ausmass mit Fehlern behaftet. Die 
geschätzte Fehlerquote ist kein Mass für Betrug oder Verschwendung. 
Es handelt sich um eine Schätzung der Mittel, die nicht hätten 
verausgabt werden dürfen, da sie nicht in Übereinstimmung mit den 
betreffenden Rechtsvorschriften eingesetzt wurden. Zu den typischen 
Fehlern zählen Zahlungen zugunsten von Begünstigten oder Projekten, 
die für eine Förderung nicht in Betracht kamen, oder Zahlungen für 
Anschaffungen von Dienstleistungen, Gütern oder Investitionen, bei 
denen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht 
ordnungsgemäss angewandt wurden.
   Im Jahr 2012 beliefen sich die EU-Ausgaben auf 138,6 Milliarden 
Euro, von denen etwa 80 % der geteilten Mittelverwaltung durch die 
Kommission und die Mitgliedstaaten unterliegen. Der EuRH beanstandete
Fälle, in denen die Behörden in den Mitgliedstaaten über genügend 
Informationen verfügten, um Fehler aufzudecken und zu berichtigen, 
bevor die Ausgabenerstattungen aus dem EU-Haushalt beantragt wurden. 
Die Vorschriften für den gegenwärtigen Programmplanungszeitraum 
2007-2013 stellen nur einen geringen Anreiz für die Mitgliedstaaten 
dar, die Finanzmanagementsysteme wirksamer zu nutzen. Im Bereich der 
Kohäsionsausgaben beispielsweise können fehlerbehaftete 
Zahlungsanträge einfach herausgenommen und durch andere ersetzt 
werden, ohne dass den Mitgliedstaaten die Mittel aus dem EU-Haushalt 
verloren gehen.
Video: 
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Aidas Palubinskas, Press Officer European Court of Auditors,
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