Die perfekte Altersvorsorge finden

„Die Rente ist sicher“. Dieser Ausspruch des ehemaligen Ministers Norbert Blüm ist sicherlich hinlänglich bekannt. So ganz Unrecht hatte er nicht, doch leider hatte vergessen anzugeben, dass viele Rentner ihren Lebensunterhalt aufgrund des geringen Alterseinkommens nicht mehr bestreiten können oder zumindest darin stark eingeschränkt sind.

Immer weniger Arbeitnehmer zahlen in die Rentenkassen ein, so dass sich nur eine logische Folge daraus ergibt: Das Rentenniveau bewegt sich vielfach auf dem untersten Level. Wer seinen Ruhestand genießen möchte und auch im Alter sorgenfrei leben möchte, ist mittlerweile angehalten, rechtzeitig eine private Altersvorsorge zu treffen, um die entstehenden Versorgungslücken zu schließen. Davon betroffen sind alle Arbeitnehmer, Selbstständige oder auch Beamte und Angestellte. In diesem Zusammenhang stehen unterschiedliche Produkte bereit, die eine entsprechende frühzeitige Absicherung ermöglichen.

 

Die Basis Rente – wie funktioniert diese Absicherung?

Die Basis Rente, auch unter der Bezeichnung „Rürup-Sparen/Rente“ bekannt, ist ein Produkt zur Kapital gedeckten Vorsorge. Hier wird ein Vertrag eingegangen, der den Kunden ein Leben lang eine monatliche Rente sichert. Dieser Vorsorgevertrag garantiert entsprechende Leistungen und eine Überschussbeteiligung aus den jeweiligen Produkten, für die man sich entschieden hat.

Mit der Basis Rente optimiert man seine individuelle Altersvorsorge und genießt zugleich die Vorzüge einer steuerlichen Entlastung. Sie zählt mittlerweile zu den populärsten Säulen der privaten Altersvorsorge, denn hier stehen den Interessenten unterschiedliche Anlageformen zur Verfügung wie zum Beispiel

 

  • Die klassische Rentenversicherung
  • Rentenversicherung mit Fondsparplan (mit und ohne Garantie)
  • Reiner Fondsparplan

 

Es gilt also, sich rechtzeitig mit wissenswerten und nützlichen Informationen auf diesem recht komplexen Themengebiet zu versorgen. Neben den vorgenannten Optionen zur Anlage, ist es sicherlich bedeutsam, auch die besten Anbieter in diesem Segment aus der Vielzahl der Gesellschaften herauszufiltern.

 

Die Basis Rente wurde im Jahr 2005 vorrangig für Selbstständige und Freiberufler konzipiert. Diese Berufsgruppe ist nicht berechtigt, die so genannte „Riester-Rente“ abzuschließen. Doch auch Beamte und Festangestellte können von den Vorzügen der verschiedenen Produkte profitieren.

 

Der Staat fördert die Basis Rente ausschließlich durch attraktive Steuervorteile. Hier zur Verdeutlichung einige Beispiele

 

Monatlicher Beitrag im Jahr 2015        Familienstand  Steuersatz      

 

200.00 Euro                                         ledig                34%

 

 

Auswirkungen durch die steuerliche Förderung

 

Im Jahr 2015 liegt die steuerliche Abzugsfähigkeit bei 80%, d.h., die Vorsorgeaufwendungen können bei der Steuererklärung in dieser Höhe geltend gemacht werden. Jährlich kommen weitere 2% dazu, so dass bereits im Jahr 2025 der Betragsanteil zu 100% gefördert wird. Dadurch ergibt sich anhand des o.a. Beispiels folgende Konstellation:

 

2015 steuerlich abzugsfähig:                 80%                 gleich: 160.00 Euro

 

Steuerlicher Vorteil:                                                      ca. 55.00 Euro

 

Nettoaufwand im Monat:                                              145.00 Euro

 

 

 

2025 steuerlich abzugsfähig:                 100%               gleich: 200.00 Euro

 

Steuerlicher Vorteil:                                                      ca. 69.00 Euro

 

Nettoaufwand im Monat:                                              131.00 Euro

 

 

 

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine Einmalzahlung vorzunehmen. Beispiel:

 

Einmalzahlung in 2015                                                  50.000 Euro

 

Steuerlich abzugsfähig:                                                80% gleich: 10.000 Euro

 

Nettoaufwand:                                                             40.000 Euro

 

 

Der Staat fördert die Basis Rente während der Ansparphase, also im Grunde während der aktuellen Erwerbstätigkeit. Die Beiträge werden vom zu versteuernden Einkommen direkt einbehalten, so dass die Steuerlast entsprechend spürbar sinkt. Besonders lukrativ ist dieses Modell für Besserverdienende und Personen mit einer hohen Steuerlast.

Der Höchstbetrag bezüglich dieser steuerlichen Vergünstigungen wurde jedoch für Alleinstehende auf 20.000 und für Verheiratetet auf 40.000 Euro festgelegt.
Besteuerung der Rente

 

Auch Renten unterliegen der Besteuerung. So werden hier beispielhaft im Jahr 2015 rund 30%, im Jahr 2020 20% und in 2025 15% fällig. Ab dem Jahr 2040 sind sämtliche Beträge steuerfrei.

Je früher als mit diese Anlageform begonnen wird, desto höher sind die Renditen und desto geringer wird die Steuerlast im Alter.

Ergänzend zu diesen Rentenprodukten können unter anderem auch die Erwerbsunfähigkeit oder Hinterbliebene perfekt abgesichert werden.