Schon kleine Maßnahmen könnten große
Verbesserungen für Verbraucher bringen. Der Anfang des Übels begann
mit der Air Berlin Insolvenz. Viele Fluglinien wollten die
profitabelsten Strecken selbst übernehmen – was zu einer absurden
Dichte von Abflügen auf einzelnen Strecken, und zu erbittertem
Preisdumping bei den Tickets führte. Was bei diesem ambitionierten
Unterfangen aber fehlte, war ausreichend Personal, Fluggerät und
finanzielle Reserven. Das Resultat in diesem Jahr: Unzählige
Verspätungen, Annullierungen, weitere Insolvenzen sowie massenhaft
verärgerte und geschädigte Passagiere.
Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane
Unternehmenssprecher:“Leidtragende sind wieder einmal die
Verbraucher! Der Luftfahrtgipfel in Hamburg war ein Schritt in die
richtige Richtung, aber nun müssen auch Taten folgen. Es werden in
naher Zukunft möglicherweise weitere Airlines Insolvenz anmelden.
Wenn ihnen „Eigenverwaltung“ gewährt wird, bedeutet das, dass sie
weiterfliegen. Das Risiko: Wird dann das Insolvenzverfahren eröffnet,
stehen die Kunden u.U. ohne Entschädigungszahlung da. Wie bei der
Insolvenz von Air Berlin, Niki oder vielleicht bald bei Small Planet.
FairPlane fordert daher:
1. Die europaweite Einführung einer Ticketpreis-Sicherung im
Insolvenzfall.
Nur dann wäre der Verbraucher geschützt. Schließlich zahlt der
Passagier den Preis für den Flugschein lange im Voraus! Dass ein
solcher Schutz notwendig ist, kann nach den Erfahrungen in diesem
Jahr nicht mehr ernsthaft bestritten werden. Für Pauschalreisen
besteht seit Langem eine solche Sicherung.“
2. Die Pflicht der Luftfahrtunternehmen zur zeitnahen Antwort auf
Beschwerden oder Anspruchsanmeldungen : „Leider ist die gezielte
Nichtinformation oder Nichtreaktion der Fluglinien oft „Taktik“ der
Luftfahrtunternehmen, mit der Absicht, dem Fluggast so lange Steine
in den Weg zu legen, bis er entmutigt oder zermürbt aufgibt und auf
seine Ausgleichszahlung verzichtet. An die staatlich eingerichteten
nationalen Schlichtungsstellen (afp, söp) kann sich der Verbraucher
derzeit erst sechs Wochen nach der Kontaktaufnahme mit der Fluglinie
wenden.
Wir fordern daher eine gesetzlich normierte Pflicht der
Fluglinien, binnen zwei oder drei Wochen nach Zugang des
Anspruchsschreibens dem Fluggast substantiell zu antworten. Wenn nach
der Frist ohne sachlich rechtfertigenden Grund nicht reagiert wird,
sollte die Durchsetzungsstelle zwingend ein Bußgeld verhängen müssen.
Dieses sollte: „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein
(siehe Art. 16 Abs.3 Fluggastrechte-Verordnung).
Die genannte Frist scheint uns ausreichend und zumutbar zu sein,
da im digitalen Zeitalter ein Luftfahrtunternehmen in der Regel
binnen kurzer Zeit in der Lage ist, sich alle, für eine Beurteilung
des Anspruchs notwendigen Informationen rasch zu beschaffen.“
Mag. Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer: „Wir von
FairPlane fordern daher die zuständigen Politiker auf, im Sinne des
Verbraucherschutzes neue Gesetze zu erarbeiten oder die Verordnung
(EG) Nr. 261/2004 dementsprechend zu erweitern. Die Fluglinien
investieren viel Geld in den Ausbau Ihres Streckennetzes,
wirtschaftlicher Wettbewerb darf aber nicht auf dem Rücken der
Flugpassagiere ausgetragen werden.“
Rückfragehinweis:
Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel.: +43 1 532 01 46 – 58
Mobil.: +43 69910779592
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/30762/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell