Auch Sie als Eigentümer einer Immobilie haften, wenn Sie gegen ihre Pflichten als Besitzer vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen.
Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie natürlich immer ein großer Rest Interesse daran, keinen Schaden zu verursachen und haben sich schon mit dem Gedanken auseinandergesetzt die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.
Bei aller Sorgfalt, einen Schaden ist schnell passiert. Da gilt es immer rechtzeitig die Wege zur Haustür zu räumen beziehungsweise sicher begehbar zumachen. Das Dach muss abgesichert werden, damit keine Lawinen oder Ziegel herunter brechen können. Sämtliche Bäume im Garten müssen immer so gepflegt sein, das keine Äste abbrechen können. Das sind sicher nur ein paar Möglichkeiten die auf Sie zukommen können und sie sehen schon wie viel Arbeit und Sorgfalt dahinter steckt.
Kommt es trotzdem zu einem Schaden, müssen Sie mit Forderungen rechnen. Gut abgesichert sind Sie sicherlich mit einer privaten Haftpflichtversicherung. Aber wenn sie das Eigentum und ihr Objekt nicht selber nutzen benötigen Sie hier eine Zusatzversicherung. Die so genannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Sprechen Sie mit Ihrem Immobilienmakler München, hier können Sie auch eine kostenlose Immobilienbewertung durchführen lassen. Um den Wert ihrer Immobilie zu bestimmen.
Wenn ein amtliches Gutachten nach §194 BauGB für Immobilien in München & Region benötigt wird, zum Beispiel bei Vertragsproblemen, Erbschaft oder Scheidung, so lassen wir durch einen vereidigten Gutachter bzw. Sachverständigen mit dem wir seit längerer Zeit zusammenarbeiten, eine offizielle Immobilienbewertung, ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, erstellen.
Weitere Informationen unter:
http://www.weichselgartner-immo.de