Die spezifische Tiergefahr des Hundes

Hundehalter haften zu 100% für Schäden, die ihr Tier verursachen. Dabei ist völlig unwichtig, ob sie fahrlässig gehandelt haben oder nicht. Erschrickt beispielsweise ein Radfahrer aufgrund einer Annäherung eines Hundes und zieht sich beim darauf folgenden Sturz Verletzungen zu, so ist der Halter des Tieres verpflichtet für den Schaden zu haften. Erforderlich für den Anspruch des Radfahrers an den Hundehalter ist allein das der tierischen Natur entsprechende unberechenbare und selbständige Verhalten des Hundes. Dabei muss das Verhalten des Tieres nicht einmal die einzige Ursache des Schadens sein – eine Mitverursachung ist bereits ausreichend! Oliver Kirsch, Geschäftsführer von www.tierversicherung.biz rät daher allen Hundehaltern zu einer Hundehaftpflichtversicherung. Auf diese Weise können sie sich vor hohen finanziellen Belastungen absichern.

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http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht.php
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht_ab_40.php