Die Sterbegeldversicherung der Generali – abgesichert auch für hohe Bestattungskosten

In Deutschland wird mittlerweile die Bestattung sogar zu einer finanziellen Hürde für viele Bürger. Oftmals hinterlässt der oder die Verstorbene nicht genug, um überhaupt eine würdevolle Beisetzung zu bezahlen. Die Folge: Angehörige müssen die Kosten übernehmen. Sofern diese selber nicht in der Lage sind, die Kosten zu schultern, müssen sogar die Sozialträger herangezogen werden. Und dann wird es ganz eng, was den Zeitrahmen einer Bestattung angeht. Denn die Bestatter möchten ja auch für ihre Leistung zeitnah bezahlt werden.

Viele Bürger favorisieren die Absicherung über eine Sterbegeldversicherung, in die über Jahre laufend ein Beitrag eingezahlt wird, um im Trauerfall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt zu bekommen. Die Generali bietet mit dem Tarif ST09 eine Bestattungsvorsorge an, die bis zu 15.000 Euro abschließbar ist. Eine Staffelung der Versicherungssumme erfolgt in Schritten zu je 2.500 Euro.

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Wie bei den meisten Sterbegeldversicherungen fällt beim Versicherungsbeginn eine Wartezeit an, diese beträgt bei der Generali 36 Monate. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser Wartezeit, werden die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Nach Ablauf der Wartezeit wird die volle Versicherungssumme ausgezahlt, einschließlich der bis zum Versicherungsfall aufgelaufenen Überschussbeteiligungen. Das Höchsteintrittsalter legt bei 85 Jahren.

Für den Abschluss der Sterbegeldversicherung ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Sofern der Unfalltodesschutz nicht ausdrücklich vereinbart wird, kann die Versicherungssumme ohne weitere Rückfragen an die Erben oder die im Vertrag benannten Begünstigten Personen ausgezahlt werden.

Oftmals kann es Sinn machen, auch eine höhere Summe für die Bestattungsvorsorge zu wählen, schließlich kommt es vor, dass jemand zu Lebzeiten schon konkrete Wünsche für die Art der Bestattung hat wie z. B. eine See- oder Luftbestattung. Nicht zuletzt fallen ja nicht nur für die Bestattung selber Kosten an, sondern auch für alle notwendigen Formalitäten wie Traueranzeigen, Kosten für Standesamt, Aufbahrung in der Trauerhalle und viele andere Kleinigkeiten.

Bildquelle: Dieter Schütz, www.pixelio.de