Die Sterbegeldversicherung gehört zum Schonvermögen

Die Sterbegeldversicherung gehört zum Schonvermögen

Alt werden bedeutet in Deutschland auch teilweise Armut. Viele Rentner leben von der Grundsicherung und gönnen sich nur das Nötigste im Leben. Selbst eine Bestattung muss im Todesfall von Angehörigen oder Behörden übernommen werden. Mit der Sterbegeldversicherung kann man für die Kostendeckung der eigenen Bestattung vorsorgen.

Ein wichtiger Vorteil der Sterbegeldversicherung ist, dass sie zum sogenannten Schonvermögen gehört. Wenn also im Alter staatliche Unterstützung durch eine zu geringe Rente oder eine Pflegestufe erforderlich ist, muss die Sterbegeldversicherung nicht aufgebraucht werden. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2009 hervor (LSG NW, Urteil L 9SO 5/07). Somit ist die Sterbegeldversicherung eine solide Absicherung im Todesfall.

In der Betrachtung der Sterbegeldversicherung durch Verbraucherschützer wird dieser Umstand gerne verschwiegen. Stattdessen werden Senioren mit den Varianten Sparvertrag und Risikolebensversicherung verunsichert. Der Sparvertrag gehört nicht zum Schonvermögen und muss im Sozialfall bis auf die Freibeträge aufgebraucht werden.

Man muss aber auch immer wieder betonen, dass es sich bei der Sterbegeldversicherung nicht um eine Kapitalanlage handelt, sondern um einen Risikoschutz. Es ist nicht vorhersehbar, wann der Leistungsfall eintritt. Danach richten sich die Beiträge zur Sterbegeldversicherung. Sicherlich wird in dem einen oder anderen Vertrag auch mehr eingezahlt, als die Garantiesumme hergibt. Dafür besteht aber eine lebenslange Absicherung für den Todesfall, um ein angemessenes Begräbnis bezahlen zu können.

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