Diese Änderungen erwarten Immobilieneigentümer 2015

Vermieter und Immobilieneigentümer müssen sich im neuen Jahr auf etliche Änderungen einlassen: Die Rauchmelderpflicht, die Mietpreisbremse und ein neues Gesetz für das Melderegister sind nur einige Regelungen, die 2015 in Kraft treten.

 

Bestätigung des Vermieters bei Melderegister

Mit dem ab Mai 2015 geltenden Melderechtsgesetz wird auch eine Meldebescheinigung wieder zwingend: Die vor 10 Jahren abgeschaffte Bescheinigung tritt nun erneut in Kraft. Demnach müssen Vermieter bei Ein- und Auszug dem Mieter eine schriftliche Bestätigung ausstellen. Diese beinhaltet die wichtigsten Daten zu Mieter und Vermieter sowie das Auszugs- oder Einzugsdatum. Dem Vermieter ist es auch möglich, die Bescheinigung auch auf elektronischem Weg bei der Meldebehörde abzugeben. Da ein Mieter sich nur mithilfe dieser Bestätigung ummelden kann, muss diese innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Behörde eingehen – ansonsten muss der Vermieter ein Bußgeld von bis zu 1.000 € zahlen.

 

Stromzähler in Neubauten und bei Renovierung

Ab diesem Jahr sind Eigentümer verpflichtet, intelligente Stromzähler in ihren Haushalten einzubauen. Dies gilt allerdings nur bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen. Auch Eigentümer, die pro Jahr mehr als 6000 kWh verbrauchen, sind zum Einbau eines Messsystems verpflichtet. Wichtig ist, dass die Stromzähler im Minutentakt feststellen können, wie viel Strom verfügbar ist und wie viel Strom verbraucht wird.

 

Rauchmelder sind zukünftig Pflicht

In den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg müssen ab Januar 2015 alle Bestandsgebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Dabei muss der Eigentümer die Rauchmelder installieren – für die Instandhaltung sind die Mieter verantwortlich. Rauchmelder müssen sich fortan sowohl in Schlaf- und Kinderzimmern als auch in Fluren befinden. Mit dieser neuen Regelung  besteht nun in fast allen Bundesländern die Rauchmelderpflicht; nur Brandenburg, Berlin und Sachsen sind dieser Regelung noch nicht gefolgt.

 

Mietpreisbremse in nachgefragten Gebieten

In der ersten Hälfte des Jahres 2015 soll ein Gesetz in Kraft treten, welches für Mieter von Vorteil ist: In Wohnungsgebieten mit besonders hoher Nachfrage darf die Wohnungsmiete bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10 % über der Vergleichsmiete des Ortes liegen. Für sanierte Altbauwohnungen und Neubauten, die erst ab Oktober 2014 bezogen wurden, entfällt diese Regelung. Weitere Informationen zu dieser und anderen Änderungen finden Sie hier.