Der Deutsche Journalisten-Verband hat den am
heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit begrüßt. Das
Gesetzesvorhaben sieht unter anderem vor, dass Journalistinnen und
Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat
belangt werden können, wenn sie Material von Informanten
veröffentlichen. Auch soll die Beschlagnahme journalistischen
Materials nur noch möglich sein, wenn gegen Journalisten wegen
dringenden Tatverdachts ermittelt wird.
„Der Gesetzentwurf gibt der Pressefreiheit in Deutschland Auftrieb
und hilft dem Informantenschutz“, sagte DJV-Bundesvorsitzender
Michael Konken. Er kritisierte jedoch, dass die so genannte
Anstiftung zum Geheimnisverrat nach wie vor ein Straftatbestand sei.
Wenn Ermittlungsbehörden künftig hier die Lücke im Gesetz sähen, um
gegen kritische Journalisten vorzugehen, sei nichts gewonnen. Konken:
„Hier besteht für den Gesetzgeber noch Handlungsbedarf.“
Insgesamt habe sich der jahrelange Einsatz des DJV und anderer
Medienverbände ausgezahlt. Gemeinsam mit ver.di, BDZV, VDZ, VPRT,
ARD, ZDF und Deutschem Presserat hatte der DJV im Juni Stellung zu
dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit
bezogen. Seit Ende der 80er Jahre haben Ermittlungsbehörden in rund
200 Fällen Redaktionen durchsucht und journalistisches Material
beschlagnahmt. In keinem einzigen Fall wurde ein Journalist
verurteilt.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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