Dött/Nüßlein: Anhörung bestätigt: Laufzeitverlängerung ist der richtige Weg

Am heutigen Donnerstag fand eine Anhörung des
Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zur 11. Und 12. Novelle
des Atomgesetzes statt. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige
Berichterstatter, Georg Nüßlein:

Mit der Novellierung des Atomgesetzes sichern wir eine
klimaverträgliche, verlässliche und bezahlbare Energieversorgung in
Deutschland. Sicherheit hat dabei höchste Priorität. Wir schaffen
eine tragfähige Brücke ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien. Eine
Verlängerung der Laufzeiten ist gut für das Klima, gut für die
Verbraucher und gut für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die
Expertenanhörung hat unmiss-verständlich ergeben, dass Kernenergie
für eine Übergangszeit erforderlich ist, um eine Stromlücke in
Deutschland und die daraus resultierenden umfangsreichen Stromimporte
aus den Nachbarländern zu vermeiden. Der hohe Sicherheitsstandard
deutscher Kernkraftwerke wurde durch die Experten bestätigt. Auch die
preisdämpfende Wirkung der Kernenergie auf die Strompreise für die
Verbraucher wurde erneut betont. Von großer Bedeutung ist für uns
aber gerade auch, dass mit der Verlängerung der Laufzeiten ein
wichtiger Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und damit zur
Erreichung unserer ambitionierten Klimaschutzziele erreicht wird.

Auch die Rechtsauffassung, dass eine Zustimmung des Bundesrates
zur Verlängerung der Laufzeiten nicht erforderlich ist, wurde
gestützt.

Hintergrund:

Mit der 11. Novelle des Atomgesetzes erfolgt die Erhöhung der
zugewiesenen Elektrizitätsmengen. Damit wird die Laufzeit der
Kraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängert. Bei
Kernkraftwerken mit Beginn des Leistungsbetriebs bis einschließlich
1980 wird die Laufzeit um 8 Jahre verlängert, bei den jüngeren um 14
Jahre. Die für die Laufzeitverlängerung zusätzlich benötigten
Elektrizitäts-mengenerzeugungsrechte werden mit dem Gesetzentwurf den
Kraftwerken zugeteilt.

Ziel der 12. Novelle des Atomgesetzes ist es, die Richtlinie
2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare
Sicherheit kerntechnischer Anlagen in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie dient der Schaffung eines europäischen
Gemeinschaftsrahmens zur Aufrechterhaltung und zur Förderung der
kontinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit
kerntechnischer Anlagen. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie
werden – soweit sie nicht bereits geltendes innerstaatliches Recht
darstellen – übernommen. Unabhängig von der Richtlinienumsetzung
sieht der Gesetzentwurf vor, dass zur Erhöhung der
Sicherheitsreserven und zur Gewährleistung einer möglichst hohen
Sicherheit zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Kernkraftwerken
verwirklicht werden.

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