Die Opposition hat gestern im Umweltausschuss des
Deutschen Bundestages skandalös agiert. Hierzu erklärt die
umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marie-Luise Dött:
„SPD, LINKE und Grüne haben gestern im Umweltausschuss des
Deutschen Bundestages die Regeln der parlamentarischen Demokratie auf
das Gröbste verletzt. Man kann politisch in der Sache
unterschiedlicher Meinung sein. Demokratische Abstimmungsprozesse
durch massive Obstruktions¬politik, durchsichtige Tricks und
zahlreiche Störungen zu behindern, ist nicht zu akzeptieren.
Mit einem durchsichtigen und abgekarteten Spiel hat die Opposition
versucht, über unzählige Geschäftsordnungs¬anträge, unsachliche
Zwischenrufe und undiszipliniertes Verhalten die Behandlung der
Novellen des Atomgesetzes im Umweltausschuss zu verhindern.
SPD, LINKE und Grüne haben damit nicht nur eine sachliche
Auseinandersetzung über die Gesetze im Ausschuss behindert, sondern
versucht, das demokratische Gesetzgebungsverfahren auszuhebeln.
Genutzt hat diese Verhinderungstaktik am Ende nichts. Der
Koalition ist es letztlich gelungen, die Novellen rechtzeitig
abzustimmen. Damit ist die planmäßige Behandlung der 11. und 12.
Novelle des Atomgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages am
Donnerstag gesichert.
Die Obstruktionspolitik der Opposition ist also am Ende ins Leere
gelaufen.“
Hintergrund:
Mit der 11. Novelle des Atomgesetzes erfolgt die Erhöhung der
zugewiesenen Elektrizitätsmengen. Damit wird die Laufzeit der
Kraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängert. Bei
Kernkraftwerken mit Beginn des Leistungsbetriebs bis einschließlich
1980 wird die Laufzeit um 8 Jahre verlängert, bei den jüngeren um 14
Jahre. Die für die Laufzeitverlängerung zusätzlich benötigten
Elektrizitätsmengenerzeugungsrechte werden mit dem Gesetzentwurf den
Kraftwerken zugeteilt.
Ziel der 12. Novelle des Atomgesetzes ist es, die Richtlinie
2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare
Sicherheit kerntechnischer Anlagen in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie dient der Schaffung eines europäischen
Gemeinschaftsrahmens zur Aufrechterhaltung und zur Förderung der
kontinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit
kerntechnischer Anlagen. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie
werden – soweit sie nicht bereits geltendes innerstaatliches Recht
darstellen – übernommen. Unabhängig von der Richtlinienumsetzung
sieht der Gesetzentwurf vor, dass zur Erhöhung der
Sicherheitsreserven und zur Gewährleistung einer möglichst hohen
Sicherheit zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Kernkraftwerken
verwirklicht werden.
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