– Zahl der Sanktionen im letzten Jahr geringfügig gestiegen
– Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch
Terminversäumnisse – trotz SMS-Erinnerung
– Scheele offen für Änderung der Sanktionsregelungen
Einen O-Ton von Detlef Scheele mit weiteren Einordnungen, einen
Servicetext rund um das Thema Sanktionen und umfangreiches
Zahlenmaterial können Sie im Mediendienst der BA unter
www.arbeitsagentur.media abrufen. Hierfür ist lediglich eine kurze
Registrierung notwendig.
Überwiegende Zahl der Leistungsberechtigten nicht betroffen
Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 952.840 Sanktionen gegen
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz IV-Empfänger“)
aussprechen. Die Zahl der Leistungskürzungen ist damit im Vergleich
zum Vorjahr geringfügig um 13.700 gestiegen. Die Sanktionsquote –
also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten – lag im letzten Jahr unverändert bei 3,1
Prozent. „Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die
gesetzlichen Spielregeln, nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt
sanktioniert“ sagt dazu Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.
Drei von vier Sanktionen entfallen auf „Meldeversäumnisse“
Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf
Meldeversäumnisse. Im letzten Jahr mussten die Jobcenter 733.800
Leistungsberechtigten aus diesem Grund eine Sanktion aussprechen und
die reguläre Regelleistung um jeweils zehn Prozent absenken. „Drei
von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte
Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden. Dabei bieten
die Jobcenter auch einen Erinnerungsservice per SMS an“ so Scheele.
Den Erinnerungsservice per SMS haben die Jobcenter eingerichtet,
um die Zahl der Terminversäumnisse zu reduzieren. Wenn sich Kunden
für den Service angemeldet haben, wird 24 Stunden vor einem
vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy verschickt.
Monatlich werden rund 400.000 dieser Nachrichten übermittelt.
Für die Weigerung eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen – oder den
Abbruch – wurden 98.860 Sanktionen ausgesprochen, Pflichtverletzungen
gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 83.380 Fällen zu
einer Leistungskürzung.
Jugendliche besonders von Sanktionen betroffen – Scheele:
„Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns nicht weiter“
Von Sanktionen sind junge Menschen unter 25 Jahren stärker
betroffen. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten
Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine
hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. Kommt innerhalb
eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß dazu, kann auch die Miete
gekürzt werden. „Das bereitet uns Sorge, weil die strikten
Sonderregelungen bei Jugendlichen zu besonders einschneidenden
Leistungskürzungen führen“, sagt Scheele und zeigt sich hier offen
für Veränderungen.
Auch die Kürzung der Miete, von der sowohl Jugendliche als
Erwachsene bei wiederholten Verstößen betroffen sind, sieht Scheele
problematisch: „Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns bei der
Vermittlung und auch sonst nicht weiter.“
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter
www.twitter.com/bundesagentur
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell