Drei von vier Sanktionen entfallen auf Terminversäumnisse BA-Presseinfo Nr. 15

– Zahl der Sanktionen im letzten Jahr gesunken – Über 90 Prozent
von Sanktionen nicht berührt – Dreiviertel aller Sanktionen entstehen
durch Terminversäumnisse – trotz SMS-Erinnerung

Zahl der Sanktionen gesunken Meldeversäumnisse häufigster Grund

Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 904.000 Sanktionen gegen
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz IV-Empfänger“)
aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich
zum Vorjahr um 49.000 gesunken.

Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf
Meldeversäumnisse. 693.000 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter
im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen
Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die
Jobcenter die Regelleistung für drei Monate um zehn Prozent kürzen.
Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit
und Kommune bieten einen SMS-Erinnerungsservice an, um die Zahl der
Terminversäumnisse zu reduzieren. Wenn Kunden das wünschen, wird 24
Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy
verschickt.

Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, oder bei
Abbruch wurden 96.000 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen
gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 78.000 Fällen zu
einer Leistungsminderung. Beim ersten Pflichtverstoß müssen Jobcenter
die Regelleistung für drei Monate um 30 Prozent kürzen, bei einer
wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent. Jede weitere
Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres führt dazu, dass der
Anspruch auf Grundsicherung vollständig entfällt. Sind die
Leistungsberechtigten jünger als 25 Jahre, wird die Regelleistung zu
100 Prozent gekürzt. Bei wiederholten Pflichtverstößen werden auch
die Kosten der Unterkunft nicht mehr übernommen.

Monatliche Sanktionsquote bleibt bei rund drei Prozent 
Über 90 Prozent von Sanktionen nicht berührt

Pro Monat waren durchschnittlich 3,2 Prozent der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten sanktioniert. Im gesamten Jahr 2018 hatten
insgesamt 441.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens
einmal eine Sanktion. Die Zahl der festgestellten Sanktionen und die
Anzahl der sanktionierten Leistungsberechtigten ist nicht identisch,
da teilweise dieselbe Person mehrfach sanktioniert wurde. Bezogen auf
das gesamte Jahr wurde bei 8,5 Prozent der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten die Leistung wegen mindestens eines Verstoßes
gemindert. Beide Zahlen zeigen aber: Über 90 Prozent der
Leistungsempfänger bleiben von Sanktionen unberührt.

Jugendliche besonders von Sanktionen betroffen

Von Sanktionen sind junge Menschen unter 25 Jahren stärker
betroffen. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten
Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine
hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. Kommt innerhalb
eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß dazu, muss auch die Miete
gekürzt werden. „Wir haben bereits vorgeschlagen, die schärferen
Sanktionsregeln für Jugendliche abzuschaffen. Drohende
Wohnungslosigkeit hilft uns nicht weiter. Wir verlieren die jungen
Menschen dann aus den Augen und können uns nicht mehr kümmern.“, sagt
Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.

Hintergrund – monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote

Die monatliche Sanktionsquote (3,2 Prozent) und die jährliche
Sanktionsverlaufsquote (8,5 Prozent) drücken unterschiedliche Aspekte
aus. Die monatliche Sanktionsquote gibt Auskunft darüber, wie viele
Leistungsberechtigte zu einem Stichtag im konkreten Monat
sanktioniert waren. Diese Zahl lässt sich für jedes Jobcenter
ausweisen und nach Personengruppen differenzieren. Sie erlaubt eine
differenzierte Analyse darüber, welche Rolle Sanktionen in einem
Jobcenter spielen. Bei der jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden
die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten
Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Diese
Zahl lässt sich bisher nur auf Bundesebene ausweisen. Diese Zahl ist
zwangsläufig höher, da im Verlauf eines Jahres in Summe mehr Personen
mit einer Sanktion gezählt werden als durchschnittlich zu einem
Stichtag im Monat. Zum Vergleich ein Beispiel aus einem anderen
Bereich: Betrachtet man die Zahl von erteilten Strafmandaten wegen
Falschparkens in einer Stadt im Durchschnitt eines Monats, wird diese
immer geringer sein als die Summe aller erteilten „Knöllchen“ in
derselben Stadt im gesamten Jahr.

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