Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für jedes
Unternehmen, dabei spielt es keine Rolle, ob dort 2 oder 1.000
Mitarbeiter beschäftigt sind. Die gesetzlichen Auflagen müssen
erfüllt werden. Die Konsequenzen bei Nichtbeachtung sind empfindlich:
Bußgelder bis 50.000,- EUR und höher, Strafverfahren, Schadensersatz,
Datenlöschung, arbeitsrechtliche Konsequenzen, usw. Aber ebenso oder
schlimmer sind Imageverlust, Vertrauensverlust und der eigene
finanzielle Schaden.
„Viele Firmen wissen gar nicht, das Sie einer gesetzlichen
Meldepflicht Ihrer Verfahren automatisierter Verarbeitungen
(Softwareeinsatz mit personenbezogenen Daten) an die Aufsichtsbehörde
unterliegen, unabhängig von Ihrer Beschäftigtenzahl. Auch müssen
Firmen zwingend Verträge nach §11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung
abschließen , sobald externe Dienstleister Zugriff auf ihr System
(z.B. IT-Systemhäuser im Rahmen der Wartung) oder ausgelagerte
Tätigkeiten übernehmen (z.B. Aktenvernichtung, Versand von
Werbematerial, Lohnabrechnungen, etc.),“ erklärt Ralf Bakenecker,
Geschäftsführer der DSB Münster GmbH.
Hinzu kommt, das alle privatwirtschaftlichen Unternehmen (aber
auch Verbände und Vereine), bei denen mehr als 9 Personen auf
personenbezogene Daten zugreifen, verpflichtet sind, einen
fachkundigen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Umsetzung des Datenschutzes ist in vielen Betrieben häufig
sehr schwierig, da der jeweilige Mitarbeiter in erster Linie seinen
normalen Verpflichtungen nachkommen muss. Die Bestellung eines
eigenen Mitarbeiters ist im Allgemeinen deutlich teurer und endet
meist in einer Scheinbestellung sowie einem Mitarbeiter, der einem
erweiterten Kündigungsschutz von 12 Monaten unterliegt. „Als externer
Datenschutzbeauftragter sorgen wir für den Schutz des Unternehmens
vor der Verletzung von Gesetzesvorschriften.“
Ralf Bakenecker: „Wir haben den Anspruch, durch effiziente Arbeit
auch Kunden mit kleinem Budget zu einem angemessenen
Datenschutzniveau zu verhelfen – unser Angebot erstreckt sich von der
Datenschutzberatung über die Durchführung von Audits bis hin zur
Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Erfahrene Profis in
den Bereichen IT-Sicherheit und IT-Notfallmanagement ergänzen das
Produktportfolio auch qualitativ. „
Bei Rückfragen:
Ralf Bakenecker
Geschäftsführer DSB Münster GmbH
Tel. 0251 / 718 79 110
E-Mail: rbakenecker@dsb-ms.de
Homepage: http://www.dsb-ms.de
Weitere Informationen unter:
http://