Seit mehr als zwei Monaten sind E-Scooter auf
deutschen Straßen unterwegs und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Zumindest bei ihren Fahrern. Was vielen jedoch nicht bewusst ist:
Nicht alle in Elektrofachmärkten angebotenen Roller haben die
notwendige Genehmigung, um auf der Straße zu fahren. Daher müssen
viele Käufer derzeit noch auf die Lieferung ihrer Roller warten.
Welche Regeln für E-Roller gelten und worauf Käufer achten sollten,
hat sich der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip angesehen.
Ohne Führerschein und ohne Helm düsen die Elektro-Tretrollerfahrer
durch den Spätsommer. Das dürfen sogar schon 14-Jährige – allerdings
nicht auf den gemieteten Modellen. Denn fürs Mieten müssen Fahrer
volljährig sein. Gerollert wird auf dem Radweg. Ist keiner vorhanden,
müssen Scooter-Fahrer auf die Straße ausweichen. Fußwege und
Fußgängerzonen sind tabu. Wer sich einen eigenen Roller kauft, zahlt
dafür zwischen 750 und 1.650 Euro. „Wichtig ist, dass Sie mit
Versicherung und Zulassung unterwegs sind“, sagt Kathrin Gotthold,
Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Sonst riskieren Sie ein Bußgeld
von bis zu 70 Euro und eventuell sogar einen Punkt in Flensburg.“
Ist das Fahrzeug nicht zugelassen, kann es teuer werden
Um die Zulassung kümmert sich in der Regel der Hersteller. Ob ein
Roller für die Straße zugelassen ist, lässt sich am Typenschild auf
der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs erkennen. Dort steht die
Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeug“ sowie eine
Identifikationsnummer. „Es wurden aber bereits Fahrzeuge ohne
Zulassung verkauft“, sagt Gotthold. „Besitzen Sie einen solchen
Roller, sollten Sie den Händler bitten, das Gefährt zurückzunehmen
und Ihnen mit Zulassung zurückzuschicken.“
Im Prinzip können Käufer auch selbst eine Einzelbetriebserlaubnis
beantragen. Das ist aber kompliziert. Sie wird nur erteilt, wenn der
Scooter die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Erfüllt er sie von Werk
aus nicht, muss der Fahrer nachrüsten. Bevor die entsprechende
Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilt, kontrollieren
Prüfstellen, ob der E-Scooter tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben
entspricht. Und diese Prüfung kann teuer werden.
Eine Kfz-Versicherung ist ein Muss
Die E-Scooter brauchen Versicherungsschutz. Finanztip rät zur
Kfz-Haftpflicht. „Diese deckt alle Schäden ab, die Sie bei Dritten
verursachen“, erklärt Gotthold. „Allerdings nur bis zu einer
festgelegten Summe. Wir empfehlen mindestens 100 Millionen Euro je
Schadensfall und 15 Millionen Euro je geschädigter Person.“ Die
Verträge kosten zwischen 19 und 60 Euro jährlich. Wer auch
Diebstahl-, Brand- und Sturmschäden abdecken möchte, wählt zusätzlich
eine Kaskoversicherung. „Achten Sie beim Abschluss der Versicherung
darauf, dass Sie Fahrzeugnummer und Seriennummer nicht vertauschen“,
warnt Gotthold. Das sei ein häufiger Fehler. „Damit riskieren Sie,
dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.“
Als Nachweis des Versicherungsschutzes gilt die
Versicherungsplakette. Sie wird an der Rückseite des Tretrollers
angebracht, direkt unter dem Scheinwerfer. Achtung: Die Plakette ist
nur begrenzt gültig, und zwar vom 1. März bis zum 28. oder 29.
Februar des Folgejahres. Danach müssen Rollerbesitzer einen neuen
Vertrag abschließen.
Wer sich den E-Tretroller lieber leihen möchte, als ihn zu kaufen,
lädt die App eines Sharing-Anbieters herunter, registriert sich und
hinterlegt die Zahlungsmethode. Lime, Tier, Voi und Co. akzeptieren
meist Kreditkarte, Debitkarte oder Paypal. Jede angefangene Minute
kostet derzeit 15 bis 20 Cent. Obendrauf kommt noch eine Leihgebühr
von einem Euro.
Weitere Informationen
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/e-scooter/
Über Finanztip
Finanztip ist mit durchschnittlich mehr als 4 Millionen Besuchen
im Monat Deutschlands größter Verbraucher-Ratgeber rund um Ihr Geld.
Wir wollen Menschen befähigen, ihre täglichen Finanzentscheidungen
richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Hierfür
recherchieren und analysieren die Finanztip-Experten ausschließlich
im Interesse des Verbrauchers und bieten praktische
Handlungsempfehlungen. Aktuell gibt es auf der Finanztip-Website mehr
als 1.000 aktuelle Ratgeber zu den unterschiedlichsten Themen. Kern
unseres kostenlosen Angebots ist der wöchentliche
Finanztip-Newsletter mit mehr als 500.000 Abonnenten. Darin
beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und das
Finanztip-Team alle Themen, die für Verbraucher aktuell wichtig sind:
von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und
Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Darüber hinaus können
sich Verbraucher in der großen Finanztip-Community mit den Experten
und anderen Verbrauchern austauschen.
Täglich neue Tipps auf Facebook (https://www.facebook.com/Finanztip),
Twitter (https://twitter.com/Finanztip),
Xing (https://www.xing.com/news/pages/finanztip-496) und im
Finanztip-Feed (http://www.finanztip.de/feed).
Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 – 80
http://www.finanztip.de/presse/
Geschäftsführer:
Hermann-Josef Tenhagen,
Marcus Wolsdorf,
Dr. Fabian Dany
Sitz der Gesellschaft: Berlin | Amtsgericht: Charlottenburg | HRB
162233 B
Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell