EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / VERGLEICH ZU RECHTSSTREITIGKEITEN UND AUFLÖSUNG ALLER GESCHÄFTSVERBINDUNGEN MIT DER MEINL BANK

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17.06.2011

VERGLEICH ZU RECHTSSTREITIGKEITEN UND AUFLÖSUNG ALLER
GESCHÄFTSVERBINDUNGEN MIT DER MEINL BANK

Jersey, 17. Juni 2011. Atrium European Real Estate Limited („Atrium“)
(WB/ Euronext: ATRS), eines der führenden Immobilienunternehmen in
Zentral- und Osteuropa, das auf Investitionen in, Entwicklung und
Management von Einkaufszentren fokussiert ist, teilt mit, dass es
heute einen Vergleich abgeschlossen hat mit der Meinl Bank, Julius
Meinl und allen Parteien, die Atrium in allen ihren Verfahren im
Zusammenhang mit ihrem Streit mit der Meinl Bank (unter anderen,
einschließlich bestimmter früherer Direktoren von Atrium bis zum 1.
August 2008) als Beklagte geführt hat. Gazit-Globe und bestimmte
andere Investoren in Atrium sind auch Parteien dieser Vereinbarung.
Die Vereinbarung sieht die Beilegung aller Streitigkeiten zwischen
Atrium und anderen, auf der einen Seite, und Meinl Bank und anderen,
auf der anderen Seite, vor und verlangt die Einstellung aller
Verfahren zwischen ihnen.

Nach Gewichtung der besten Interessen all seiner Anteilseigner und
auf Basis der fortgesetzten Prüfung aller verfügbaren Fakten und
Umstände haben das Management und das Board von Atrium aus einer
Vielzahl von Gründen den Vergleich nunmehr genehmigt. Dazu gehört,
dass der Vergleich:

* klar macht, dass weder die Meinl Bank noch Atrium irgendeine
Schadloshaltungsverpflichtung gegenüber der jeweils anderen Partei
nach einer vorher bestehenden Vereinbarung oder in irgend einer Art
in Zukunft haben; * die verbleibenden Geschäftsbeziehungen zwischen
Meinl Bank und Atrium, einschließlich des Austausches der Meinl
Bank als Treuhänder in allen Atrium Anleihen-Programmen,
entflechtet (ISIN: AT0000496641; AT0000341789; AT0000341797;
AT0000496633; AT0000492996); * vorsieht, dass die Meinl Bank alle
Vermögenswerte von Atrium freigibt, die von der Meinl Bank vorher
zurückgehalten wurden (einschließlich der Freigabe von US$ 15
Millionen), jedoch keinerlei Zahlungen einer Partei an eine andere
Partei als Schadenersatz für geltend gemachte Ansprüche oder aus
irgendeinem anderen Rechtsgrund vorsieht; * für Atrium eine
umfassende Entlastung von allen Ansprüchen der Meinl Bank und von
Julius Meinl sicherstellt, einschließlich solcher, in denen die Meinl
Bank der Atrium den Streit verkündet hat; und * alle Streitigkeiten
zwischen Atrium und der Meinl Bank gänzlich und abschließend löst.

Dieser Vergleich wird es Atrium ermöglichen, sich auf eine
zukunftsgerichtete Strategie anstatt auf historische Angelegenheiten
zu konzentrieren. Der Vergleich wird spätestens im Jänner 2012
vollständig wirksam. In der Zwischenzeit sind sämtliche Verfahren
zwischen Atrium und Meinl Bank ausgesetzt. Die Parteien werden
nunmehr die verbleibenden geschäftlichen Beziehungen zwischen der
Meinl Bank und Atrium entflechten. In Übereinstimmung mit der
Position, die jede Partei in Fällen, in denen sie Beklagte ist,
eingenommen hat, bestreitet jede Partei, dass sie in der
Vergangenheit irgend ein Fehlverhalten gesetzt hat.

Für weitere Informationen:
Financial Dynamics:
+44 (0)20 7831 3113
Richard Sunderland

richard.sunderland@fd.com

Rückfragehinweis:
Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:richard.sunderland@fd.com

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