————————————————————————
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————–
Unternehmen
25.06.2010
Wie bereits am 23. Februar 2010 bekanntgegeben, hat Eimco Water
Technologies GmbH („Eimco“), eine indirekte Tochtergesellschaft der
GLV Inc. („GLV“; Ticker Symbole GLV.A, GLV.B / TSX), als
Haupt-Aktionärin der CHRIST WATER TECHNOLOGY AG („CWT“) gemäß
Gesellschafter-Ausschlussgesetz verlangt, die Hauptversammlung der
CWT möge die Übertragung der Anteile der übrigen Aktionäre auf die
Eimco als Hauptgesellschafterin in der 9. ordentlichen
Hauptversammlung der CWT beschließen. Eimco hält bereits 92,60% des
Aktienkapitals der CWT.
Nunmehr haben der Vorstand der CWT und Eimco als die
Hauptgesellschafterin der CWT gemeinsam eine angemessene Barabfindung
in Höhe von Euro 2,10 pro CWT-Aktie festgelegt. Der Vorstand der CWT
und die Geschäftsführung der Eimco haben den gemeinsamen Bericht
gemäß § 3 Absatz 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz heute
verabschiedet.
Die Angemessenheit dieser Barabfindung ist noch vom Aufsichtsrat der
CWT zu prüfen. Über den Gesellschafterausschluss der
Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) wird im Rahmen der noch
einzuberufenden 9. ordentlichen Hauptversammlung entschieden. Diese
Hauptversammlung soll voraussichtlich im Juli 2010 stattfinden.
Die betroffenen Minderheitsaktionäre der CWT werden die Barabfindung
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Eintragung des
Ausschlusses ins Firmenbuch erhalten.
Ende der Mitteilung euro adhoc
——————————————————————————–
ots Originaltext: CHRIST WATER TECHNOLOGY AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Christ Water Technology AG
Mag. Harald Wegscheider
harald.wegscheider@christwater.com
Tel.: 06232/9011-1002
Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000499157
WKN: 675399
Index: WBI, Standard Market Continous
Börsen: Wien / Amtlicher Handel