EANS-Adhoc: D+S europe AG / Squeeze-out der Minderheitsaktionäre vollzogen

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Unternehmen

25.06.2010

Hamburg, 25. Juni 2010. Der Beschluss der Hauptversammlung der D+S
europe AG vom 27. August 2009 über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Pyramus S.à r.l. mit
Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, als Hauptaktionär (sog.
Squeeze-out) ist heute in das Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen und damit wirksam geworden.

Mit der Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister sind die
Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Pyramus S.à
r.l. übergegangen, die seither alleiniger Aktionär der Gesellschaft
ist. Einzelheiten zur Auszahlung der im Squeeze-out-Beschluss
festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 9,87 je Stückaktie an die
Minderheitsaktionäre werden von der Pyramus S.à r.l. in Kürze
gesondert bekannt gegeben werden; die entsprechende Bekanntmachung
wird im elektronischen Bundesanzeiger sowie in der Börsenzeitung
erfolgen.

Die Börsennotierung der Aktien der D+S europe AG wird voraussichtlich
in den nächsten Tagen eingestellt werden. Der bis dahin noch
stattfindende Börsenhandel ist ein Handel nur mit den
Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Denn ab Eintragung
des Squeeze-out in das Handelsregister verbriefen die in den Depots
von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien der Gesellschaft
lediglich die genannten Barabfindungsansprüche.

Der Eintragung des Squeeze-out im Handelsregister war die Erledigung
der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen vorangegangen, die nach der
letztjährigen Hauptversammlung von mehreren Aktionären der
Gesellschaft gegen den Squeeze-out-Beschluss erhoben worden waren.
Nachdem die Klagen mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Mai
2010 erstinstanzlich abgewiesen worden waren, hatten die Kläger ihre
Klagen im Rahmen eines kürzlich abgeschlossenen Prozessvergleichs
zurückgenommen.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: D+S europe AG
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