EANS-Adhoc: FACC AG / Mitteilung gemäß Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments betreffend Vornahme von Stabilisierungsmaß-nahmen im Zusammenhang mit Aktie

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Sonstiges/Aktienbewegung/Stabilisierungsmaßnahmen
28.07.2014

Ried, am 28. Juli 2014 – Im Zusammenhang mit dem Börsengang und der
Zulassung von Aktien der FACC AG zum Amtlichen Handel an der Wiener
Börse, teilt die FACC AG hiermit mit, dass die Greenshoe Option vom
Stabilisierungsmanager nicht ausgeübt wurde und somit die
Aktienanzahl des Abgebenden Aktionärs 55,5% beträgt.

Gemäß Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 teilt die FACC
AG hiermit mit, dass J.P. Morgan Securities plc als
Stabilisierungsmanager während des Stabilisierungszeitraums folgende
Kursstabilisierungsmaßnahmen durchführte:

Beginn der Stabilisierungsmaßnahmen: 25. Juni 2014

Stabilisierungsmaßnahmen:

Datum Tiefstpreis in EUR Höchstpreis in EUR
25. Juni 2014 9,450 9,500
26. Juni 2014 9,42 9,500
27. Juni 2014 9,321 9,500
30. Juni 2014 9,452 9,500
01. Juli 2014 9,451 9,500
02. Juli 2014 9,453 9,500
03. Juli 2014 9,400 9,500
04. Juli 2014 9,450 9,500
07. Juli 2014 9,478 9,500
08. Juli 2014 9,394 9,500
09. Juli 2014 9,330 9,450
10. Juli 2014 9,205 9,490
11. Juli 2014 9,241 9,500
14. Juli 2014 9,320 9,480
15. Juli 2014 9,360 9,469
16. Juli 2014 9,396 9,499
17. Juli 2014 9,344 9,450
18. Juli 2014 9,300 9,449
21. Juli 2014 9,234 9,300
22. Juli 2014 9,005 9,150
23. Juli 2014 8,564 9,125
24. Juli 2014 8,463 8,845

Letzte Stabilisierungsmaßnahme: 24. Juli 2014

Diese Unterlagen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verbreitet oder in diese Länder
übermittelt werden. Diese Unterlagen stellen kein Angebot von
Wertpapieren zum Verkauf in den Vereinigten Staaten dar. Die in
diesen Unterlagen genannten Wertpapiere wurden nicht gemäß dem
US-amerikanischen Wertpapiergesetz aus dem Jahr 1933 (United States
Securities Act of 1933) in der jeweils geltenden Fassung (der
„Securities Act“) registriert und dürfen ohne eine Registrierung oder
Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act
nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. In
den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot der
Wertpapiere statt. Diese Unterlagen stellen keine Einladung oder
Aufforderung zur Ausübung von Anlagetätigkeiten im Sinne von
Abschnitt 21 des Gesetzes über Finanzdienstleistungen und -märkte aus
dem Jahr 2000 (Financial Services and Markets Act 2000) in der
jeweils geltenden Fassung („FSMA“) dar. Diese Unterlagen richten sich
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„qualifizierte Anleger“ im Sinne von Abschnitt 86(7) FSMA sind, und
bei denen es sich darüber hinaus (a) um befugte Personen gemäß FSMA
bzw. um Personen handelt, die anderweitig über Erfahrung im
professionellen Umgang mit Anlagen verfügen und sich als
professionelle Anleger (investment professionals) im Sinne von
Artikel 19 der Verordnung aus dem Jahr 2005 (Finanzwerbung) zum
Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte aus dem Jahr 2000
(Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order
2005) in der jeweils geltenden Fassung („die Verordnung“)
qualifizieren; oder (b) um vermögende Gesellschaften, nicht
eingetragene Vereine oder sonstige Personen handelt, auf die Artikel
49(2) (a) bis (d) der Verordnung Anwendung findet; oder (c) um
sonstige Personen handelt, denen diese Unterlagen für die Zwecke von
Abschnitt 21 FSMA anderweitig rechtmäßig zur Verfügung gestellt
werden dürfen (alle diese Personen werden gemeinsam als die
„Maßgeblichen Personen“ bezeichnet). Personen im Vereinigten
Königreich, bei denen es sich nicht um Maßgebliche Personen handelt,
sollten weder auf Grundlage dieser Unterlagen tätig werden noch sich
darauf stützen. Die Wertpapiere bzw. Anlagen oder beaufsichtigten
Tätigkeiten, auf die sich diese Wertpapiere beziehen, stehen nur
Maßgeblichen Personen zur Verfügung bzw. werden nur von diesen
getätigt oder ausgeübt. Dieses Dokument dient lediglich
Informationszwecken und stellt keinen Prospekt dar. Anleger sollten
eine Entscheidung zum Kauf oder zur Zeichnung von in diesen
Dokumenten in Bezug genommenen Anteilen ausschließlich auf Grundlage
der Informationen treffen, die in dem Prospekt enthalten sind, der im
Zusammenhang mit dem Angebot dieser Anteile veröffentlicht wird. Der
Prospekt wird auf der Webseite der FACC (http://www.facc.com) zur
Verfügung gestellt werden. Manche der Angaben in dieser
Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete
Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage
der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich
anhand von Begriffen wie beispielsweise „erwarten“, „glauben“,
„vorhersehen“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „werden“, „könnten“,
„können“ oder „können unter Umständen“ bzw. der verneinenden
Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir
möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen
lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen
Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir
beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen
oder Umständen, die nach dem Datum dieses Prospekts eintreten, oder
dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen.
Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen
Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen
Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit
der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass
sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren
Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen
unterscheiden.

Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas Schoberleitner
Vice President Finance & IR
Tel: 059/616-1322
E-Mail: a.schoberleitner@facc.com

Presse:
Andrea Schachinger
Corporate Communication
Tel: 059/616-1194
E-Mail: a.schachinger@facc.com

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