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07.02.2011
Die P&I Personal & Informatik AG („P&I AG“) und die Argon GmbH
(„Argon“) haben am heutigen Tag einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 AktG mit der Argon als
herrschendem Unternehmen und der P&I AG als abhängiger Gesellschaft
geschlossen. Der Aufsichtsrat der P&I AG hat dem Vertragsschluss
ebenfalls heute zugestimmt. Der Vertrag sieht zu Gunsten der
außenstehenden Aktionäre der P&I AG als angemessenen Ausgleich eine
wiederkehrende Geldleistung in Höhe von brutto EUR 1,78 pro Aktie der
P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich von der P&I AG hierauf
zu entrichtender Körperschaftssteuer nebst Solidaritätszuschlag vor.
Nach den derzeitigen steuerrechtlichen Verhältnissen entspricht dies
netto EUR 1,55 pro Aktie der P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr.
Weiter enthält der Vertrag die Verpflichtung der Argon, auf Verlangen
der außenstehenden Aktionäre der P&I AG deren Aktien gegen eine
Barabfindung in Höhe von EUR 25,01 pro Aktie der P&I AG zu erwerben.
Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung der P&I
AG. Es ist beabsichtigt, zu diesem Zweck am 24. März 2011 eine
außerordentliche Hauptversammlung der P&I AG abzuhalten und dieser
den Vertrag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: P&I Personal & Informatik AG
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Rückfragehinweis:
Andreas Granderath
+49 (0)611 7147-267
agranderath@pi-ag.com
Branche: Software
ISIN: DE0006913403
WKN: 691340
Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
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