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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Schwechat, FN 42984 m
                               ISIN AT0000911805
                                  Einberufung
                     der 27. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 27. 
ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft 
am Mittwoch, dem 6. Mai 2015, um 10.00 Uhr, im Multiversum Schwechat,
2320 Schwechat, Möhringgasse 2-4.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
     Geschäftsjahr 2014
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Geschäftsjahr 2014
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2014
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2015
     UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
     Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 15. April 2015auf der
     Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * 
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die 
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats,   jeweils für das 
Geschäftsjahr 2014; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2-6, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für die
Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA, * Formular für 
den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser 
Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 
AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile 
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung 
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn 
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 15. April 2015 der 
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. 
Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so 
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage 
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass 
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, 
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in 
Textform spätestens am 24. April 2015 der Gesellschaft entweder per 
Telefax an +43(0)1-7007/23622 oder 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang 
Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail fwag- 
hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die 
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch 
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum 
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben 
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen 
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, 
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer 
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie 
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand 
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1300 Wien-Flughafen oder per E-Mail an 
fwag-hauptversammlung@viennaairport.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – 
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung 
Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der 
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite 
der Gesellschaftwww.viennaairport.comzugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 26. April 2015 (Nachweisstichtag). Zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der 
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30. April 2015 
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, 
nachzuweisen.
Per Post oder       Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Boten               Investor Relations
                    z.Hd. Herrn Mario Santi
                    1300 Flughafen-Wien
Per Telefax:        +43 (1) 8900 500 – 50
Per E-Mail          anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist.
Per SWIFT          GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
                   ISIN AT0000911805 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des 
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), * 
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen   Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer 
bei juristischen   Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der 
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000911805, * Depotnummer bzw. eine 
sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung 
bezieht.   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur 
Teilnahme an der   Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 26. April   2015 beziehen.   Die Depotbestätigung 
wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache   
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat   das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des 
Aktionärs an der   Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte 
wie der Aktionär hat, den er   vertritt.   Die Vollmacht muss einer 
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer   juristischen 
Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen   
bevollmächtigt werden können.   Die Vollmacht muss der Gesellschaft 
ausschließlich an eine der nachgenannten   Adressen zugehen:
Per Post oder       Flughafen Wien Aktiengesellschaft
  Boten               Investor Relations
                      z.Hd. Herrn Mario Santi
                      1300 Wien-Flughafen
  Per Telefax:        +43 (1) 8900 500 – 50
  Per E-Mail          anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die
  Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
  Persönlich:         bei Registrierung zur Hauptversammlung
                      am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der 
Vollmacht werden   auf Verlangen zugesandt und sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter   www.viennaairport.com 
abrufbar.   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung 
bei der Registrierung   persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 5. Mai 2015 bis   16.00 Uhr bei der Gesellschaft 
einzulangen.   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der 
Vollmacht gelten   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom   
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als 
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene   
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür 
ist auf der   Internetseite der Gesellschaft unter 
www.viennaairport.com ein spezielles   Vollmachtsformular abrufbar. 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer   direkten 
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43
1 8763343-42, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail 
wilhelm.rasinger@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
Grundkapital der   Gesellschaft im Betrag von EUR 152.670.000,– 
eingeteilt in 21.000.000 auf den   Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft   hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.   Die 
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im   
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 21.000.000 Stück.
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen   
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung
einen   gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation 
bereit zu halten.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.
Wien, im April 2015
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Mag. Judit Helenyi (+43-1)7007-23126; j.helenyi@viennaairport.com
Mario Santi (+43-1)7007-22826; m.santi@viennaairport.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Flughafen Wien AG
             Postfach  1
             A-1300 Wien-Flughafen
Telefon:     +43 1 7007 – 22826
FAX:         +43 1 7007 – 23806
Email:       investor-relations@viennaairport.com
WWW:         http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
Branche:     Transport
ISIN:        AT0000911805
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
