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Recht/Prozesse
Mannheim (euro adhoc) – 16. Mai 2011: Die Leonardo Venture GmbH & Co.
KGaA ist gezwungen, gegen das erstinstanzliche Urteil des
Landgerichts Mannheim, das die Schadenersatzklage gegen die
ehemaligen Geschäftsführer der früheren Komplementärin abgewiesen
hat, Berufung einzulegen. In der einzigen mündlichen Verhandlung
zeigte sich, dass die mit der Angelegenheit befasste Kammer des
Landgerichts Mannheim nicht mit dem System einer KGaA vertraut ist
und entgegen der einhellig herrschenden Meinung keinen Direktanspruch
der KGaA gegen die Geschäftsführer der Komplementärin annahm. Der
umfangreiche Vortrag in verschiedenen Bereichen wurde vom Landgericht
darüber hinaus nur teilweise behandelt. Es zeigte sich, dass dieser
Prozess, der dem Landgericht noch viel Arbeit gemacht hätte,
schnellstens vom Tisch sollte.
Für Leonardo Venture hat dies den Vorteil, dass kein langwieriges
Verfahren vor der ersten Instanz stattfindet, sondern die
Angelegenheit gleich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe behandelt
werden kann. Dabei sind Leonardo Venture und ihre Berater weiterhin
der Auffassung, dass beste Chancen für einen erfolgreichen Prozess
bestehen.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA
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Email: pr@leonardoventure.de
WWW: http://www.leonardoventure.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005878763
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