Das Finanzgericht Köln sucht 80 ehrenamtliche Finanzrichter für die Wahlperiode 2018 bis 2023. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg interessierte Personen mit wirtschaftlichem Sachverstand hin. ?Berufen werden können deutsche Staatsangehörige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz, betrieblichen Sitz oder berufliche Niederlassung innerhalb des Gerichtsbezirks des Finanzgerichts Köln haben?, erläutert IHK-Ansprechpartnerin Marion Bülow: ?Ausgeschlossen von der Berufung zum Finanzrichter sind nur Personen, die einem rechtsberatenden und steuerberatenden Beruf nachgehen.?
Das zeitliche Engagement erstreckt sich auf zwei bis drei Termine jährlich. Die Bestellung zum ehrenamtlichen Richter erfolgt auf fünf Jahre. Die Aufgabe eines ehrenamtlichen Finanzrichters ist es, zusammen mit einem weiteren ehrenamtlichen Richter, dem Berufsrichter im Senat, mit wirtschaftlichem Sachverstand zur Seite zu stehen.
Nähere Informationen gibt es bei Marion Bülow, montags bis Donnerstag von 13.30 bis 17 Uhr unter Telefon 0228/2284-135, E-Mail buelow@bonn.ihk.de.Â