Einzigartig und neu in 2016: Der ARAG Alltagshelfer®

– Zwei Leistungsvarianten – Alltagshelfer und Alltagshelfer Plus
– Aktive Hilfe während und nach einem Krankenhausaufenthalt oder
einer ambulanten OP
– Praktische Hilfestellungen nach der Geburt eines Kindes oder
einem Trauerfall in der Familie
– In der Plusvariante sogar vielfältige Hilfeleistungen bei
Krankschreibung und Unterstützung bei Streiks
– Immer enthalten: Unterstützung nach einem Unfall, unerheblich,
wo auf der Welt er geschieht
– Rechtsschutz in beiden Varianten inklusive

Das Leben besteht aus Ereignissen – geplanten und ungeplanten.
Manche lassen selbst alltägliche Aufgaben kurzfristig zu echten
Herausforderungen werden. Mit dem innovativen ARAG Alltagshelfer® hat
das Düsseldorfer Familienunternehmen ein Produkt entwickelt, das bei
vielen praktischen und organisatorischen Aufgaben hilft, wenn z.B.
Ereignisse wie Krankenhausaufenthalte, Geburten oder Todesfälle in
der Familie oder gewerkschaftlich organisierte Streiks das
Alltagsleben lahmlegen.

ARAG Alltagshelfer® – Beistand in Ausnahmezeiten

Wer macht die Wäsche, wenn ein Elternteil im Krankenhaus liegt?
Und wer füllt den Kühlschrank? Wie kommt man mit gebrochenem Bein zum
Arzt? Für genau dieses alltägliche Chaos wurde der ARAG
Alltagshelfer® konzipiert, der die Kosten für entsprechende
Dienstleister trägt. Diese übernehmen beispielsweise den Wäsche- und
Menüservice, Einkaufsdienst, Wohnungsputz oder die Kinder- und
Haustierbetreuung. Auch die Kosten für den Fahrdienst, der den
Nachwuchs beispielsweise zum Sport bringt, werden vom ARAG
Alltagshelfer® getragen. Gewährleistet ist ebenfalls die
Kostenübernahme für den winterlichen Streudienst. „Bis zum
vollendeten 67. Lebensjahr erbringen wir diese Leistungen bei
Entbindung und im Todesfall zwei Wochen lang, bei Krankheit 20 Tage
und nach dem vollendeten 67. Lebensjahr 10 Tage lang“, erläutert Dr.
Matthias Maslaton, Vorstand Produkt und Innovation der ARAG SE.

Die aktive Unterstützung gibt es nicht nur bei
Krankenhausaufenthalten oder nach einem ambulanten Eingriff, sondern
auch in emotionalen Ausnahmesituationen: Frisch gebackenen Eltern
steht der ARAG Alltagshelfer® mit seinen praktischen Leistungen bis
zu vierzehn Tage nach dem freudigen Ereignis zur Seite. Auch
Hinterbliebene, die den Tod des Ehe- oder Lebenspartners, eines
Geschwisterteils oder nahen Verwandten verarbeiten müssen, werden
ganz praktisch unterstützt.

Auch für die Reisekosten einer außerplanmäßigen Rückreise nach
einem Unfall im Ausland kommt der ARAG Alltagshelfer® auf. „Schwer
verletzten Patienten stellen wir darüber hinaus für bis zu drei Jahre
einen Reha-Manager zur Seite. Er berät in medizinischen Fragen und
gibt Hilfestellungen bei der beruflichen Wiedereingliederung“, so
Maslaton weiter.

ARAG Alltagshelfer® Plus – noch mehr Sicherheit

Der ARAG Alltagshelfer® Plus kümmert sich zusätzlich bei einer
Krankschreibung: Wer bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres
mindestens acht Tage krankgeschrieben ist, erhält sämtliche ARAG
Alltagshelfer®-Leistungen für zwanzig Tage je Diagnose, und das bis
zu dreimal im Jahr. „Dies gilt nicht nur für Angestellte und
Selbstständige, sondern auch für Hausmänner und -frauen“, ergänzt
Maslaton. Hilfreich ist die Plus-Variante auch bei Streiks. „Erst im
vergangenen Sommer haben wir erlebt, wie durch den wochenlangen
Kita-Streik arbeitende Eltern extrem belastet wurden – psychisch,
körperlich, aber oft auch finanziell. Hier greift der ARAG
Alltagshelfer® Plus, der Betroffene mit einer täglichen
Servicepauschale in Höhe von 50 Euro bis zu fünf Tage lang pro
Versicherungsjahr unterstützt. Das gleiche gilt auch bei Bahnstreiks
oder wenn deutsche Fluglinien in den Ausstand treten“, erläutert
Zouhair Haddou-Temsamani, Hauptabteilungsleiter Produktmanagement
National bei der ARAG.

Der Rechtsschutz im Alltagshelfer

Zusätzlich hält der ARAG Alltagshelfer® den Versicherten mit
zahlreichen Rechtsschutz-Leistungen den Rücken frei. Der im ARAG
Alltagshelfer® enthaltene Rechtsschutz übernimmt beispielsweise nach
einem ärztlichen Behandlungs- oder Beratungsfehler die Kosten für
eine außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt und
gegebenenfalls auch die Prozesskosten. Und wer sich als Unfallopfer
mit Schadensersatzforderungen herumärgert oder als Opfer einer
Gewaltstraftat als Nebenkläger auftreten möchte, wird ebenso vom ARAG
Alltagshelfer® unterstützt.

Zudem umfasst der ARAG Alltagshelfer® die anwaltliche Hilfe beim
Erstellen von Vorsorgevollmachten, Patienten- oder
Sorgerechtsverfügungen und beinhaltet darüber hinaus einen
Beratungs-Rechtsschutz bei der Erstellung von Testamenten. Auch wenn
man zu den Themen Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
rechtlichen Rat benötigt, kann man auf den ARAG Alltagshelfer®
zählen. Wenn der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus
außergerichtlich tätig wird, übernimmt die ARAG SE die hierfür
anfallende gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Auch wer seine
rechtlichen Interessen in sozialrechtlichen Angelegenheiten wahren
möchte, kann auf den ARAG Alltagshelfer® vertrauen. „Wenn man z.B.
seine Krankenkasse von der Übernahme der Kosten für eine neue
Operationsmethode überzeugen muss, übernehmen wir die Kosten
erforderlichenfalls auch für den Prozess“, erklärt ARAG Vorstand Dr.
Maslaton.

Pressekontakt:
Brigitta Mehring Konzernkommunikation ARAG SE
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